Nachdem ich vor ein paar Wochen im Beitrag Tschüß Samsung Galaxy berichtet hatte, dass ich mein Samsung Galaxy an O2 zurückgeben konnte, trudelten einige Mails bei mir ein, die mich baten das Thema noch einmal aufzubereiten und Hinweise zu geben, welche Argumente man bei O2 vorbringen muss, um eine Wandlung des Kaufvertrages zu erreichen (Entschuldigt dieses Satzmonster 😉 )

Ich versuche daher das Thema noch einmal aufzubereiten, doch achtet bitte darauf: Ich bin kein Jurist, daher bitte ich Euch den Ratschlag nicht als bare Münze zu nehmen, und im Zweifel – und besonders bei Weigerung Seitens O2 – die Sache einen Anwalt zu übergeben…

Worum gehts? Habt ihr das Galaxy im Geschäft gekauft, dann ist der Kaufvertrag sofort gültig. Es gibt kein 14-tägiges Rücktrittsrecht wie beim Versandhandel. Daher müsstest Ihr mit dem Samsung Galaxy leben, es sei denn Ihr entdeckt einen Mangel am Gerät den der Händler nicht beheben kann. Dann habt ihr das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrages oder könnt um eine Minderung des Kaufpreises bitten. Hier kommt nun die Werbung von O2 bezüglich des Samsung Galaxys ins Spiel. Samsung hat das Galaxy in Prospekten und im Internet unter Anderen mit den Eigenschaften…

  • Lange Akkulaufzeit durch 1500mAh Akku sowie eine Standbyzeit von 450h
  • Bluetooth: Ganz einfach Geräte synchronisieren und Dateien übertragen, ohne ständig Kabel ein- und auszustecken.
  • Integriertes Modem: Stellen Sie über Ihr Handy eine Verbindung zwischen Ihrem PC und dem Internet her, egal wo Sie sind.

…beworben (Screenshots findet Ihr dazu unter anderem auf android-hilfe.de). Diese Kritikpunkte habe ich schon einmal unter Die Werbelügen der Handyanbieter am Fall Samsung Galaxy und O2 besprochen, dort gehe ich auch weiter ins Detail.

Diese Punkte kann (bzw. konnte) das Galaxy nicht erfüllen. Die nötigen OBEX-Protokolle für den Datenversand via BT wurden bis dato noch gar nicht in Android implementiert. Tethering war nach dem ersten von Samsung gelieferten Update nicht mehr möglich (Afaik ist das jedoch behoben worden) und wenn der Akku bei geringem Gebrauch nicht einmal 30h durchhält, dann darf man in meinen Augen auch nicht mit langen Akkulaufzeiten werben. Diese Punkte stellen in meinen Augen einen Sachmangel da…

BGB §434 – Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Ihr müsst diesen Sachmangel bei dem Händler reklamieren, bei dem Ihr den Kaufvertrag abgeschlossen habt. In meinem Fall war das O2 selber. Ich beziehe mich daher im folgenden auf O2, solltet Ihr das Galaxy bei einem anderen Händler gekauft haben, dann müsst Ihr Euch an diesen wenden. Ich beziehe mich im folgenden nur noch auf O2…

Ihr müsst nun O2 schriftlich dazu auffordern die genannten Punkte zu beheben. Falls O2 dies nicht kann, dann tretet Ihr vom Kaufvertrag zurück. Dazu fasst Ihr die Punkte noch einmal in einem Anschreiben zusammen, fügt die Screenshots aus der Werbung bei (s.o.) und schickt das Ganze an…

Telefónica O2 Germany GmbH Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg

…ich persönlich würde keine bösen Töne anschlagen, sondern die Sachmängel nüchtern schildern, eine 14-tägige Frist zur Nachbesserung setzen und den Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nichterfüllung ankündigen. Anrufe bei der O2-Hotline oder Besuche in den O2-Shops sind dabei wirkungslos. Die Hotlines haben gar nicht die Befugnis solch einen Rücktritt zu aktzeptieren und die Shops verweisen nur auf die Hotline. Erspart Euch also die Irrwege und schreibt an die Kundenbetreung von O2.

Allerdings hat die Geschichte mit dem Sachmangel einen kritischen Haken: Der Zeitpunkt Eures Kaufes… O2 hat in der Zwischenzeit die genannten Kritikpunkte aus der Werbung entfernt. Die Änderung kann ich nicht datieren, aber in den Foren von android-hilfe.de ist ein Beitrag vom 26.8.09 zu finden in dem steht, dass O2 die Werbung angepasst hat. Wer das Galaxy also nach dem 28.08 gekauft hat, der kann nur auf Kulanz seitens O2 hoffen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag besteht dann nicht mehr.

Viel Glück,
Christoph

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35 Kommentare

  1. der letzte punkt ist nicht richtig: auch, wer das handy nach dem 26.8.09 erworben hat, kann, wenn er kenntnis von der früheren werbung hatte und darauf seine kaufentscheidung gestützt hat, seine gewährleistungsrechte geltendmachen.

  2. Mal eine doofe Frage, ich habe das Galaxy bei eBay gekauft (von Privat), aus einer Vertragsverlängerung herraus. (Rechnung hab ich)

    Kann ich trotzdem mit der Rechnung vom Kauf zurücktreten und was passiert dann? Muss der Orginale Käufer dann weniger zahlen in seinem vertag oder bekommt ER das geld erstattet? oder kann ich mir das geld überweisen lassen?

  3. Hallo Benne, wenn du das Gerät gebraucht von Privat gekauft hast, dann kannst du natürlich nicht an O2 als ursprünglichen Verkäufer herantreten. Das kann natürlich nur der erste Käufer des Gerätes.

  4. Ja, da hast du recht..

    Ich bin gerade am Überlegen was man für ein Galaxy bei Ebay nehmen könnte (also mit Zubehör: Bugatti Leder Tasche und Kopfhörer von AKG die passen und als Service optional mit CustomROM oder root)

    300€ sind wohl schon zu viel verlangt denke ich.. Ich schlafe erstmal eine Nacht drüber..

  5. Hey ho, ich hab vorletzten Donnerstag auch das Schreiben an O2 geschickt.

    Hat du nen Ratschlag, wie ich am Besten vorgehe, wenn die sich nicht melden?

    Ich denke, dass mein Problem wohl ist/war, dass das Handy schon 4 Monate als ist. Ich hatte gehofft, dass noch nen Update für das ganze kommt. Aber so wie es aussieht, gibts wohl kein 1.6, geschweige denn 2.0.

    Danke für deine Tipps 😉

  6. Ein paar Wochen musst du O2 geben. Danach würde ich ein Einschreiben mit Rückschein senden und eine 14-tägige Frist setzen. Wie O2 reagiert kann ich leider nicht vorrausagen. Ist ein Sachmangel gegeben, der von Haus aus bestand, dann hast du ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag, egal wie lang der Kauf her ist. Allerdings kann es sein, dass O2 dir nach so langer Zeit nicht den vollen Kaufpreis erstattet, da du das Gerät ja im Einsatz hattest.

  7. Oh, ich glaube dann hab ich das falsch gemacht. Hab denen schon in dem 1. Brief eine Frist gesetzt. Hoffe das gibt keine Probleme.
    Aber reagieren sollten die doch trotzdem darauf.

    Naja, mal sehen, ob da noch etwas kommt.

    Danke nochmal
    Gruß
    Connor

  8. danke erstmal für den blogbietrag!
    ich würde mein galaxy auch gern „reklamieren“…reicht es wenn ich das handy einfach an die angegebene adresse verschicke oder muss ich die mängel erst der hotline schildern?

    LG und danke für rückmeldungen!

  9. hi Christoph!
    danke für die antwort! dann werd ich erstmal einen brief an o2 schreiben…sollte ich darin schon auf einen rücktritt von meinem kaufvertrag hindeuten oder doch lieber erstmal die hotline anrufen?

  10. Anrufe bei der Hotline sind sinnlos, es sei denn du suchst einen Blitzableiter um jemandem von O2 „die Meinung“ zu sagen. Die Hotline kann so eine Rückabwicklung nicht bewirken.

    Beim Brief kannst du deine Forderungen schon von Haus aus schildern. Ich würde dennoch freundlich bleiben. Hat ja keinen Sinn mit einem unwirschen Brief Leute zu verärgern, die mit dem eigentlichen Problem nix zu tun haben 🙂

  11. Hallo Christoph,

    vielen Dank für deinen Blog-Eintrag. Das hat mir schonmal sehr geholfen.
    Ich möchte mein Galaxy auch loswerden, aber nicht verkaufen, das bringt nichts.
    Mein Galaxy stammt aus einer Vertragsverlängerung bei o2, dieser Vertrag wurde im o2-Shop am 01.10.09 verlängert.
    Meine Frage wäre nun. Habe ich eine Chance vom Vertrag zurückzutreten, indem ich mich auf die Werbung stütze?
    Im ersten Kommentar steht ja das hier:
    ——————————————————
    der letzte punkt ist nicht richtig: auch, wer das handy nach dem 26.8.09 erworben hat, kann, wenn er kenntnis von der früheren werbung hatte und darauf seine kaufentscheidung gestützt hat, seine gewährleistungsrechte geltendmachen.
    ——————————————————
    Könnte ich nun ein Brief an die o.g Adresse schreiben mit folgenden Punkten:
    -Ich habe mich durch die falsche Werbung fürs Galaxy entschieden, wusste aber nicht, dass diese geändert wurde. Somit ist das ja auch eine kaufentscheidende Dingsbums (ist mir grad entfallen)
    -Das Gerät weist erhebliche Mängel seitens Akkulaufzeit und Abstürze etc auf
    -Ich entwickle Programme für Android-Handys, kann Galaxy aber überhaupt nicht gebrauchen wegen alter Android-Version und unklare Update-Verhältnisse.

    Dann muss ich noch dazu sagen, dass ich mir aus Versehen noch die Camera Firmware zerschossen hab, die nicht repariert werden kann. Das Handy muss also von o2 bzw. Samsung komplett erneuert werden.

    Wie schätzt du meine Chance ein, das Galaxy loszuwerden? Würd gerne das HTC Hero haben. Könnte es passieren, dass sie das Galaxy gegen das HTC Hero austauschen (vllt mit Zuzahlung) wenn ich darauf bestehe?

    Ich hoffe du kannst mir da ein wenig weiterhelfen, möchte auch bald zu o2.

    Danke

    MfG

    geminga
    (member@Android-Hilfe.de)

  12. mein brief wurde zwar ins system gescannt aber komplett übersehen (4wochen lang)…die nette hotlinedame konnte sich gar nicht erklären wie sowas passieren kann…ich finde das ist eine frechheit das briefe einfach übersehen werden…

  13. Hallo geminga, ich weiß nicht ob du Chancen hast den Kaufvertrag rückgängig zu machen. O2 hat mittlerweile ja alle fehlerhaften Angaben entfernt, ich würde es einfach mal versuchen.

    //PS: Der Punkt von wegen Android-Entwicklung ist schwach, dazu gibts das SDK mit eingebautem Android-Emulator. Du brauchst kein Android-Handy um Programme für Android zu entwickeln.

  14. Ich habe das Handy im Shop gekauft, kann ich trotzdem via Brief reklamieren und es dann einschicken?
    Denn die Mitarbeiter im Shop waren schon beim Kauf sehr kundenunfreundlich (bzw. extrem auf Verkäufe und Provision fixiert) und würden jetzt sicher nicht ohne weiteres das Gerät zurücknehmen…

    Ich werd’s wohl einfach mal probieren und schicke denen nachher mal einen Brief. Danke für die schöne Zusammenfassung jedenfalls 🙂

  15. Jap, war damals einer der ganz ungeduldigen, die fast täglich von Laden zu Laden gezogen sind, bis es die Geräte endlich mal in einem O2-Shop gab 🙂

  16. @Christoph
    Sehe ich das richtig das du dein Galaxy in einem O2 Partnershop gekauft hast und die Rückabwicklung dann über Nürnberg erfolgt ist?

    Ich habe im Shop gekauft und mich direkt an Nürnberg gewandt die haben mich dann an den Shop verwiesen. Mein Handy ist jetzt zum 2 mal zur Reperatur. Daher muss ich dann im Shop stressen oder besser direkt Nürnberg?

    Ich selber habe mein Galaxy zwar vor dem hier genannten Stichdatum „gekauft“. Ich hab jedoch noch Screenshots von der O2 Seite vom 9.11.09 auf denen eindeutig steht:“Bluetooth…..Daten übertragen“.

    O2 hat es wohl mal rausgenommen, aber nach kurzer Zeit oder sofort wieder reingesetzt.

  17. > Sehe ich das richtig das du dein Galaxy in einem O2 Partnershop gekauft hast und die Rückabwicklung dann über Nürnberg erfolgt ist?

    So ist es. Ich habe es in einem Shop gekauft, allerdings habe ich das Handy via O2 MyHandy gekauft. Also als Ratenkauf über O2. Vielleicht macht das den Unterschied.

    > Mein Handy ist jetzt zum 2 mal zur Reperatur. Daher muss ich dann im Shop stressen oder besser direkt Nürnberg?

    Tja, formal richtig ist wohl dass du dich an den Shop wendest. Viele von diesen Shops sind Franchisenehmer, also eigenständige Unternehmer. Den Kaufvertrag hast du dann mit diesem geschlossen und nicht mit O2. Ich würde zweigleisig fahren und dem Shop sowie O2 Nürnberg im Nacken liegen.

  18. Naja meins ist auch von O2 My Handy. Mal schauen erstmal muss es wieder da sein. Es ist schon 5 Wochen unterwegs und morgen werde ich mal nachfragen + frist setzen.

    Wenn Gamiga die Screens vom 9.11 haben will um es zu versuchen, dann muss er sich melden. Dann schwärze ich nur meine Privaten sachen. Icq und so liefen nebenher.

    Ist das nen stress

  19. Hey ho,

    ich hab gestern, nachdem es vor ein paar Tagen das 2. mal von der „Reparatur“ gekommen ist, wiederbekommen eine Mail von O2 bekommen, dass nicht alle Voraussetzungen für eine Rückabwicklung erfüllt sind.

    Die haben das folgende Geschrieben:
    „Bitte beachten Sie, dass ein Software-Update an Ihrem Handy nur dann als Reparatur gewertet wird, wenn der Fehler dadurch behoben werden konnte.“

    Das heißt meiner Meinung nach, dass Fehler, die von O2 bei einer Reparatur nicht behoben werden können keine „Reparatur“ sind, oder?

    Was meint ihr dazu?

  20. Ich bin kein Anwalt, aber du kannst sie ja an 440 BGB verweisen denn da steht eindeutig:“ Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten VERSUCH als fehlgeschlafen“. Das heisst o2 brabbelt in meinen augen mist. Die zwei versuche zählen egal was O2 brabbelt. Den in meinen Augen gilt das einsenden als Versuch und nicht was sie da machen. Und wenn sie da die Götter beschwören endlich Bluetooth zu aktivieren ist das ein Versuch.

    Es gibt auch noch §275 der laut Wiki und anderen Quellen ausdrückt das du sofort zurücktreten kannst wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Und eigentlich kann sie das nicht da O2 kein Rom dafür hat.

    Ich würde aber eher auf 440 BGB verweisen mit dem hinweis auf die Versuche, denn du hast ja von beiden Versuchen die Zettel.

  21. Danke für euren Rat.

    Ich werde jetzt aber erst noch einmal ein bisschen abwarten und schauen, was O2 zurückschreibt. Wenn die nicht „einlenken“ dann werde ich die § angeben.

  22. Ich habe das gleiche problem mit dem Handy habe es auch im o2 shop geholt und ging davon aus das ein datenaustausch via Bluetooth möglich ist.Habe auch den verkäufer gefragt ob es besonderheiten gibt.Er meinte es kann alles was andere Geräte auch können.Wo bekommt man die Screenshots her? Weil habe auch schon vergeblich mit dem Typen gesprochen.o2 meinte er müßte auf seine Provision verzichten was er ja leider nicht will.Obwohl er mich nicht richtig beraten hat was ich ihm auch gesagt habe.Habe mir auch schon nen Termin beim Anwalt geholt.Habe bei o2 online mir die Anleitung angesehen die es dort zu Download gibt und da steht drin „Machen Sie sich mit der Fähigkeit Ihres Geräts vertraut, sich zum Datenaustausch und zur Verwendung der Freisprechfunktion mit anderen Drahtlosgeräten zu verbinden.“. Ist o2 dafür nicht eigentlich auch verantwortlich was da drin steht? Ich bin davon ausgegangen das es geht weil es da drin steht.

    • Gerne 😉 Zu den Screenshots habe ich ja selber schon verlinkt, ich traue sie mich nämlich nicht sie selber zu hosten. Nicht dass mir O2 auf die Pfoten schlappt weil ich gegen das Urheberrecht an ihren Werbeunterlagen verstosse…

  23. Acht Monate, sieben O2Shop-Besuche, zwei Briefe und eine elektronische Anfrage später nun endlich die lang erhoffte Rückabwicklung … 🙂

  24. So lang hat´s bei mir nicht gedauert gerade mal eine knapp über 1 woche.Musste zwar zum Anwalt gehen aber anders ging es leider nicht.Erst dann hat der Shop betreiber eingelenkt und es storniert.Aber danke für den link die Bilder brauchte mein Anwalt gar nicht.Er hat es so geschafft.

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