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Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

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Ich will gar keine großen Worte verlieren. Das Thema ist zwar nicht ganz vom Tisch, doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Sieg gegen die Stasi 2.0. Vielen Dank an den AK Vorratsdatenspeicherung für das großartige Engagement. Auf YouTube könnt ihr euch die Verkündigung des Urteils ansehen.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=729wDx6V11A
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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=hNXS5LRv-Q4

Weitere Informationen werden ihr wohl in allen Nachrichtenmagazinen finden…Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichttagesschau.deSpiegel Onlineheise onlinegolem.de usw. Wenn ich schonmal dabei bin. Aktuell läuft eine Petition zur Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA). Auch hier findet Ihr entsprechende Informationen wieder beim AK Vorratsdatenspeicherung.

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3 Kommentare

  1. Wenn man sich das ganze mal im Detail anschaut, scheint es aber schon wieder etwas schwammig.
    Die Vorratsdatenspeicherung wird ja gar nicht als solche verboten, sondern nur der Umgang mit diesen Daten kritisiert. Die Möglichkeiten auf die Daten zuzugreifen, also die Anzahl der Straftaten bei denen (im Verdachtsfall) Datenzugriff erfolgen kann, werden zwar weiter eingeschränkt und es wird auch eine „anspruchsvolle Verschlüsselung“ angeraten, aber die Daten werden weiter gespeichert und die Infrastruktur bleibt erhalten.
    Ich finde da verhält es sich ähnlich wie mit den Web-Sperren: Für den Bürger ist das ganze völlig undurchsichtig und das „diffus bedrohliche Gefühl des Beobachtetseins“ bleibt weiter bestehen.

  2. Es wird jetzt wieder verstärkt zu Mord und Totschlag in diesem Lande kommen, da uns der Staat nicht mehr vor den bösen Terroristen und anderen Schurken schützen kann…

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