Multimedia-Codecs sind eigentlich ein langweiliges Thema, kaum jemand interessiert sich für sie, doch praktisch jeder benutzt sie täglich. Ob beim Abspielen von Videos im Browser, oder beim Betrachten von DVDs am Fernseher, oder auch beim Aufnehmen von Filmen über eine Digicam oder einen Camcorder. Immer sind Multimedia-Codecs wie H.264/MPEG-4 AVC, MPEG-4 oder der freie Codec Theora im Spiel. Das Engagement für freie Codecs wie beispielsweise das der Free Software Foundation interessiert die Allgemeinheit jedoch meist recht wenig, manch einer belächelt die Bemühungen sogar. Solange es nichts kostet Videos auf YouTube und Co. Einzustellen bzw. zu Betrachten ist ja alles in Butter.

Doch mal angenommen ihr kauft euch eine teure Canon EOS 5D SLR-Digitalkamera für über 2500 Euro. Angenommen ihr erstellt mit dieser Kamera nicht nur Bilder, sondern auch Videos (Ja, das geht. Sogar in so guter Qualität dass bspw. die letzte Folge der aktuellen Staffel von Dr. House mit dieser Kamera gedreht wurde. Wir sprechen also nicht von Handy-Videos…) Angenommen ihr seid Werbefilmer, Künstler, Filmregisseur… auf gut deutsch, ihr erstellt mit der Kamera kommerzielle Werke. Oder angenommen ihr lasst auf YouTube einfach nur Werbung in euer lustiges und millionenfach abgerufenen Video einblenden, um ein bisschen vom Hype um das Video zu profitieren.

Nun zur Quiz-Frage: Müsst ihr irgendetwas im Gebrauch der Kamera bzw. der damit produzierten Videos beachten? Klar, Blende, Belichtungszeit, Fokus… wollen beachtet werden, aber habt ihr jemals daran gedacht zu überprüfen ob ihr mit der Kamera machen dürft, was ihr wollt und könnt? Habt ihr etwa mal einen Blick in die Lizenzbestimmungen in der Anleitung der Kamera geworfen?

Auf OSNews.com wurde vor kurzem ein Bericht veröffentlicht in dem jemand mal die Augen aufgemacht hat. Dort zitiert der Autor eine Passage der Anleitung, die das Erstellen von Videos nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Alles andere deckt die MPEG-Lizenz nicht ab. Wer kommerziell mit der Kamera arbeitet, der muss hoffen dass AT&T als Lizenzinhaber die Erlaubnis „stillschweigend“ gewährt oder sich in der Tat um eine Lizenz bemühen. Zum Spaß an der Freude habe ich kurz bei Canon angefragt, ob dies auch in Deutschland gilt.

Sehr geehrter Herr Langner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Support.

Auch in Deutschland gelten für die Verwendung des Mpeg4-Codecs die folgenden Lizenzbedingungen des Rechteinhabers AT&T:

„Dieses Produkt ist unter den AT&T Patenten für den MPEG-4-Standard lizenziert und kann zur Verschlüsselung von MPEG-4-kompatiblen Videos und/oder zur Entschlüsselung von MPEG-4-kompatiblen Videos verwendet werden, die (1) zu privaten und nicht-gewerblichen Zwecken oder (2) von einem Videoanbieter, der unter den AT&T Patenten zur Bereitstellung von MPEG-4-kompatiblen Videos lizenziert ist, verschlüsselt worden sind. Für andere Zwecke wird für den MPEG-4-Standard keine Lizenz gewährt oder stillschweigend gewährt.“

Die Lizenzbedingung finden Sie in der Bedienungsanleitung der EOS 5D Mark II entweder auf Seite 218 (erste Version des Handbuchs) oder auf Seite 241 (Handbuch ab Firmware-Version 2.0.0).

Man möchte gerne sagen, „Hey, das ist eine Digitalkamera, hol dir einen anständigen Camcorder, da sind die passenden Lizenzen dabei!“. Gerne doch, schauen wir uns mal den 5000 Euro teuren Canon XL H1A HD Camcorder aus der „Consumer“-Reihe von Canon an. Dort findet man in der Anleitung die freundliche Passage auf Seite vier…

JEGLICHE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS, AUSSER ZUM PERSÖNLICHEN GEBRAUCH IN EINER WEISE, DIE DEM MPEG-2 STANDARD FÜR DIE KODIERUNG VON VIDEO-INFORMATIONEN FÜR PACKAGED MEDIA ENTSPRICHT, IST IM ANWENDUNGSBEREICH DER PATENTE DES MPEG-2 PATENT PORTFOLIO OHNE MPEG LA-LIZENZ AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT; EINE DERARTIGE LIZENZ IST ERHÄLTLICH BEI MPEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206, USA.

Früher verkaufte/baute man Geräte für Profis, weil sie haltbarer und hochwertiger waren oder mehr Funktionen boten und somit teurer verkauft werden konnten bzw. mussten. Doch heute kommt noch der Aspekt „Lizenzierung“ hinzu. Mit einem Home-Gerät darf ich keine professionellen/kommerziellen Werke erzeugen.

Fehlt nur noch, dass ich nur noch mit einer Hilti Löcher gegen Geld in eine Wand jagen darf, weil die Lizenzen auf die Patente des Schlagwerks bei billigen Maschinen die kommerzielle Nutzung ausschließen. Brave new Lizenz- und Software-Patente-World (via Fefe).

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40 Kommentare

  1. absurd ohne ende. als würde man sagen:“schön herr mayer. sie haben also unser auto gekauft. aber nach wanne-eickel dürfen sie nicht damit fahren. und wenn wir schon dabei sind: kommen sie bloss nicht auf die idee mit dem auto einen kommerziellen lieferservice zu betreiben. da müssen sie uns schon bitte fragen! „. gut, dass du dich solchen themen immer wieder in der tiefe widmest (wie z.B. auch mit dem zattooplayer). sehr guter journalismus

  2. öhm, mal interesse halber: wie sieht das denn aus wenn ich jetzt das Video in bspw. Theora umwandle…darf ich es DANN kommerziell nutzen, oder müsste schon bei der Kameraaufnahme ein entsprechender Codec verwendet werden?!

  3. Seid Ihr sicher, dass solch eine Bevormundung – zumindest in Deutschland – überhaupt rechtens ist?

    Mir kam dieser Gedanke nur, zumal ich doch beim Kauf eines solchen Gerätes nirgends in der Produktbeschreibung ausdrücklich auf solche Einschränkungen hingewiesen werde. Ganz zu schweigen davon, dass bei den wenigsten Geräten dabei steht, mit welchem Codec die aufgenommenen Videos speichert.

    Da die Aufnahme von (HD)-Videos bei vielen teuren D-SLRs nicht wenig beworben wird, ist eine solche Verwendung dann nicht nachträglich einzuschränken, ohne dass der Kunde beim Kauf darauf hingewiesen worden wäre…?

    Ich bin zwar kein Jurist, doch hege ich Hoffnung, dass solche Passagen in Anleitungen (!) keinerlei rechtsgültige Wirkung entfalten *seufz*

  4. In diesem Podcast kommt die Thematik auch zur Sprache: http://chaosradio.ccc.de/cre137.html

    Es geht dort zwar nicht um die Verwendung in Geräten, sondern generell um AV-Encoding, trotzdem werden die Zusammenhänge klar.


    tuxator:

    öhm, mal interesse halber: wie sieht das denn aus wenn ich jetzt das Video in bspw. Theora umwandle…darf ich es DANN kommerziell nutzen, oder müsste schon bei der Kameraaufnahme ein entsprechender Codec verwendet werden?!

    Natürlich nicht. Verwendet ist verwendet. Allerdings wird dir das wohl niemand nachweisen können.


    Piccolino81:

    Da die Aufnahme von (HD)-Videos bei vielen teuren D-SLRs nicht wenig beworben wird, ist eine solche Verwendung dann nicht nachträglich einzuschränken, ohne dass der Kunde beim Kauf darauf hingewiesen worden wäre…?
    Ich bin zwar kein Jurist, doch hege ich Hoffnung, dass solche Passagen in Anleitungen (!) keinerlei rechtsgültige Wirkung entfalten *seufz*

    Ich vermute, dass die Trennung in Consumer- und Profigeräte da eine entscheidende Rolle spielt.

    Grüße, Thomas

  5. @Piccolino81 Solange es sich um Consumer-Cams handelt könnte ich mir schon vorstellen, dass man das vor Gericht durchsetzen kann, dass man da nur eine „Lizenz für privaten Gebrauch“ drin hat. Ob youtube (z.B.) dann privater Gebrauch ist, müssen Gerihte entscheiden. Wo Consumer dann aufhört ebenso. Viel gewichtiger ist aber heutzutage leider die Frage, ob du es im Notfall auf einen teuren Rechtsstreit ankommen lassen willst.

    @Christoph – nur um noch einbisschen zu kritteln: Es ist _DER_ Leisten, den ein Schuster benutzt. Also „Schuster bleib bei deine_M_ Leisten“ 😉

  6. Servus Christoph,

    vielen Dank für Deinen super Artikel. Die FSF wird meiner Meinung nach viel zu oft als Spinnerei und Wichtigtuerei betitelt, aber genau an solchen Dingen wie den unfreien Codecs sieht man, dass die meisten Benutzer sich über solche Dinge überhaupt keine Gedanken machen. Daher sollte auf diesen Umstand wesentlich öfter hingewiesen werden.

    Ich bin kein Jurist, sehe aber bei einer Vorgehensweise wie folgt keine Probleme:
    1. Audio- und Videospur von der Kamera in ein unkomprimiertes Format umwandeln (um die Verluste beim Schneiden und Mischen gering zu halten).
    2. Umwandeln der Audiospur in Vorbis, umwandeln der Videospur in Theora. Zusammenfassen der Spuren als OGG.

    Resultat: Ich habe meinen Film („mein Werk, meine Arbeit“) in einem freien Format gespeichert. Der proprietären Codecs sind zwar in einer Zwischenstufe vorhanden gewesen, wurden aber durch freie ersetzt.

    Viele Grüße und bitte weiter so, Freiheit

  7. Der von dir benannte Bericht bei OSnews geht sogar noch weiter – nicht nur die Geräte für Privatkunden (Consumer) sondern auch die Profigeräte haben entsprechende Einschränkungen.

    Große Filmstudios wird das nicht sonderlich stören, aber kleinere Independent-Produktionen oder Hochzeitsfilmer (auch wenn das Endprodukt privat ist, der beauftragte Kameramann arbeitet professionell) dürften ganz schöne Probleme bekommen, falls irgendwann die Ansprüche geltend gemacht würden.

    Übrigens der Vorschlag einfach Vorbis/Theora zu verwenden hilft auch nicht, weil selbst da nicht sicher ist, dass diese Codecs wirklich zweifellos patentfrei sind. MPEG-LA behauptet derartige Patente zu besitzen, dass jegliche Videokompression davon betroffen ist.

    Wer der englischen Sprache mächtig ist sollte den Bericht auf OSnews wirklich mal komplett lesen. Die einzige Möglichkeit wären laut diesem Bericht alte Videocodecs, die keine Kompression besitzen, bzw. deren Patente garantiert abgelaufen sind. Als Beispiel wird MJPEG genannt, dabei wird jedes einzelne Bild als JPEG gespeichert. Die Dateien werden mangels Kompression natürlich riesig.

    ~jug

    • Es ist natürlich richtig, dass Firmen von sich behaupten, das alleinige Recht zu haben Daten komprimieren zu dürfen. Es gibt auch Firmen die alles, was nicht von Ihnen programmiert wurde, als „Raubkopie“ ansehen. Solange der Beweis dafür aber von diesen Firmen nicht offen gelegt wird sehe ich als Nichtjurist aber keine Veranlassung, einen BSD-lizenzierten Videocodec und einen BSD-artigen Audiocodec nicht zu verwenden.

      Viele Grüße, Freiheit

  8. grmpfhmbl:
    @Christoph – nur um noch einbisschen zu kritteln: Es ist _DER_ Leisten, den ein Schuster benutzt. Also “Schuster bleib bei deine_M_ Leisten”

    Wenn wir schon beim Besserwissen sind: Die Mehrzahl von „der Leisten“ ist „die Leisten“, und dann passt auch „bleib bei deinen Leisten“ 😉

  9. Whow, das ist ja ein Hammer!
    Wenn ich überlege wieviele Filmer mit Ambitionen – oder auch schon voll im Berufsleben stehend – die EOs 5DMII gekauft haben um einzig und alleinig professionelle Videos zu machen…
    Bin ich froh nur Fotos mit den Kameras zu machen, aber eventuell ist ja der RAW Modus auch nur für nicht kommerzielle Aufnahmen?
    Bin ich daran auch als Gebraucht-Käufer gebunden – hab die Kamera eventuell sogar ohne Anleitung bekommen…

  10. Warum ein Schuster mehrere Leisten haben sollte, bleibt die Frage … Ich bin daher trotz der ebenfalls korrekten Form im Plural für den Singular. Historisch war das auch passender, wenn ich mich recht ans letzte Recherchieren dazu erinnere. 😉

    Sonst aber herzlichen Dank für den Artikel! Ehrlich gesagt war die fehlende Offenheit des Videocodecs bislang mein Trost für das mir nicht zu finanzierende Aufsteigen von der Mk I auf die Mk II. Wenn schon filmen, dann hoffentlich frei und ohne Verlust beim Rekodieren in andere Formate.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt; aber ganz klein ist sie … daß eine 3D/5D III oder die folgende Generation das anders machen könnte. Vielleicht ja wirklich, weil Leute wie hier öffentlich darstellen, was Sache ist. Mehr davon – von euch allen da draußen bitte!

  11. Ich erlaube mir hier mal einen Hinweis auf QT:
    Auch diese Software ist nur so lange frei, wie damit keine kommerzielle Software entwickelt wird. Für den Fall der kommerziellen Entwicklung will QT / Nokia nur ca. 2500 EUR ( ob incl. MwSt oder excl. MwSt ), weiß ich nicht momentan genau.
    Vergleich: Von Microsoft gibts das Visual Studio 2010 Express für umme, das gilt auch für den Fall der kommerziellen Programmentwicklung.
    Honweis: Nein, ich bin kein MS-Freund, sondern weise hier nur auf Tatsachen hin.


    • Ubukus:

      Ich erlaube mir hier mal einen Hinweis auf QT:
      Auch diese Software ist nur so lange frei, wie damit keine kommerzielle Software entwickelt wird. Für den Fall der kommerziellen Entwicklung will QT / Nokia nur ca. 2500 EUR ( ob incl. MwSt oder excl. MwSt ), weiß ich nicht momentan genau.

      Tatsachen? Sry, aber das ist FUD! Qt ist seit einiger Zeit (auch) mit der LGPL-Lizenz zu haben. http://qt.nokia.com/products/licensing
      Das heißt, so lange du direkt mit C++ programmierst musst du den Quelltext deiner Anwendung nicht offen legen, so lange du nicht an Qt selbst herum friemelst. Nur Änderungen an Qt selbst musst du offenlegen.

      Anders sieht das bei der Nutzung von Bindings aus. Die Python-Bindings werden zum Beispiel nicht von Nokia/Trolltech entwickelt, sondern von einem Dritten. Der bietet nur die GPL-Lizenz oder eine „kommerzielle“ Lizenz an. Man könnte natürlich auch ein Programm unter der GPL verkaufen, aber das mag der Ausnahmefall sein.

      • „Auch diese Software ist nur so lange frei, wie damit keine kommerzielle Software entwickelt wird.“
        Nach dieser ziemlich abwegigen Definition, wäre sämtliche unter der GPL auch „unfrei“. Und natürlich darf man auch mit Qt unter der GPL „kommerzielle Software“ (das wäre wohl Software, die von einem Unternehmen entwickelt wird, um Geld zu verdienen) schreiben (Ubuntu ist ja im Prinzip auch kommerzielle Software), wobei diese vermutlich schwer zu verkaufen wäre. Was man ohne LGPL nicht entwicken könnte, wäre proprietäre Software.

  12. hey, danke für den Superbeitrag. Sowas bildet. Hatte bisher keine Ahnung, das es hier Lizenzierungsproblematiken gibt.

    Aber zum Schuster kann ich auch sagen: Die meisten Schuster haben mehrere Leisten. 😉 Ein armer Schuster hat vielleicht nur einen. Dann kann man auch „deinem“ sagen.

  13. Hallo,

    als ebenfalls juristischer Laie hege ich die gleiche Vermutung wie Piccolino81, dass diese Lizenzbestimmung keine relevanz hat. Sie muss zum Kaufvertrag ersichtlich sein, was wohl nicht der Fall war. Eine nachträgliche Einschränkung dürfte schwer durch den Hersteller durchsetzbar sein, da er – wie gesagt als jursitischer Laie – zeigen müsste, dass die (nicht offensichtliche) Nutzungseinschränkung dem Käufer bekannt war. Ein Verweis auf ein „Consumer“-Produkt dürfte kaum ausreichen (oder kann man auch bei einem Notebook auch sehen, ob es nur geschäftlich oder privat eingesetzt werden darf???)

    Bei Kaffeemaschinen oder ähnlichen Geräten, die eine Einschränkung zur geschäftlichen Nutzung habe, wird die Garantie eingeschränkt. Man könnte sie trotzdem in einem Laden oder Geschäft einsetzen.

    Insofern würde mich es stark interessieren, wie die Firmen diese nachträgliche Einschränkung durchsetzen wollen…

    Viele Grüße,

    /mimotomo

  14. Wow, danke für den Artikel. Wieder ein Argument mehr bei der nächsten Diskussionsrunde.

    Juristisch gesehen sind nachträgliche Einschränkungen, die vorher nicht einsehbar waren, in DE nur sehr schwer durchzusetzen. Da macht es auch keinen Unterschied ob privat oder kommerziell gehandelt wird.
    Jedenfalls meine ich, das so mal bei einer Recherche gelesen zu haben (hoffe ich verwechsle da jetzt nichts).
    Das ist ja das gleiche wie AGBs bei der Installation eines Programms, das man bereits erworben hat. Die sind auch nur „schmückendes Beiwerk“, da alles andere einseitige Benachteiligung des Verbrauchers darstellen würde.

    Jedenfalls finde ich solche Entwicklungen extrem erschreckend, Danke für das gute Posting!

  15. Es mag sein das es juristisch schwer durchsetzbar ist. Das was in meinen Augen schwerwiegender ist, ist doch alleine der Umstand das man sich damit überhaupt rumschlagen muss und das man als Kunde überhaupt mit soetwas gebeutelt werden darf.

    Wieso darf in welcher Form auch immer mir eine Firma Vorschriften machen inwieweit ich einen von mir aufgenommenen Film veröffentlichen darf? Sprich wäre diese Einschränkung auch gültig wenn sie vor dem Kauf deutlich bekannt ist?

  16. Ich hab mal bei Panasonic nach geschaut. Die „günstigen“ Video Kameras , bis 2201.- SFr haben Proprietäre Codes. Bei den Profi Kameras, so ab c.a. 15000.- SFr, gehts unter „GNU General Public License (GPL) and GNU
    Lesser General Public License (LGPL)“
    . Es würde also schon funktionieren.

  17. @Osmosis: nach meinem Kenntnisstand ist es möglich, dass eine Firma dies bestimmen kann, wenn es beim Kauf bekannt war und man sich damit auf den Vertrag eingelassen hat. Bekanntestes Beispiel sind die Schüler-/Studentenlizenzen sowie die nur für den privaten Gebrauch gedachten Entwicklungsumgebungen. Dort steht es – wenn ich mich nicht irre – auf der Verpackung drauf.

    Vierle Grüße,

    /mimotomo

    P.S. alles aus DE-Sicht…

    • Hi, danke schonmal für deine Antwort.

      Doch den Vergleich verstehe ich hier nicht so ganz. Es handelt sich bei einer Kamera ja nicht vorrangig um Software. Auch hat die Art der Einschränkung ganz andere Außmaße.

      Wenn bei einer Office Suit die Nutzung für Kommerzielle Zwecke eingeschränkt ist hat das nicht zur Folge das ich mein Urheberrecht so nicht mehr wahrnehmen kann. Den Text kann ich auch in andere Programme übernehmen und ähnlich gestallten.

      Auch bei der Entwicklungsumgebung komme ich an meinen Quelltext und kann mein Programm „legal“ für kommerzielle Zwecke erzeugen.

      Bei einem Film ist das Ganz anders. Habe ich den Film erst mal mit meiner Kamera erstellt, habe ich keine Möglichkeit mehr an mein Werk zu kommen ohne von der Bestimmung betroffen zu sein. und mir wird die Ausübung meines Urheberrechts damit erschwert oder verweigert. Oder sehe ich da was falsch?

      • Hallo,

        nach meinem Kenntnisstand ist der Unterschied gar nicht so groß, wobei ich den Vertragstext von Office oder der Entwicklerversion nicht kenne (interessanterweise führt http://www.microsoft.com/useterms, auf welches so nette verwiesen wird, nur auf die englische Version). In der FAQ steht bei Microsoft: „Ja. Office Home and Student 2007 wird nur für die nicht kommerzielle Verwendung in Privathaushalten lizenziert.“ Damit ist auch schon die Nutzung im geschäftlichen Umfeld seitens der Lizenz nicht freigegeben (d.h. wenn man die geschäftlichen Serienbriefe erstellt, verletzt man die Lizenzbedingung.)

        Das Urheberrecht bleibt – so wie ich den Text interpretiere – bei allen Produkten unberührt. Da die Kamera nicht unterscheiden kann, ob man einen privaten oder geschäftlichen Film dreht, sollte man auch an sein Werk kommen. Auch bei der Kamera ist die Einschränkung die Nutzung eines Stück Softwares. Problematisch ist es, wenn man den Film kommerziell einsetzt (Werbefilmchen auf der geschäftlichen Web-Seite) und deutlich wird, dass man ihn mit dieser Kamera erstellt hat.

        Viele Grüße,

        /mimotomo


  18. jug:

    Übrigens der Vorschlag einfach Vorbis/Theora zu verwenden hilft auch nicht, weil selbst da nicht sicher ist, dass diese Codecs wirklich zweifellos patentfrei sind. MPEG-LA behauptet derartige Patente zu besitzen, dass jegliche Videokompression davon betroffen ist.

    was die behaupten…Microsoft hat auch behauptet das der Linuxkernel irgendwelche Patente missbraucht, im Endeffekt war das nichts als heiße Luft weil sie wohl kapiert haben das diese Patente entweder durch PriorArt seitens des Linuxkernels oder wegen irrelevanz nicht gelten würden.

    Ich schätze das gleiche ist hier der Fall und solange die da nichts sagen bzw. irgendwas entsprechendes vorzeigen: drauf geschissen.

  19. Ist das Problem nicht eigentlich hinfällig, so wie die EULA von Microsoft? Ich werde ja beim und vorm Kauf des Produktes nicht darüber informiert, alle Verträge von denen ich erst nach dem Kauf erfahre sind nach deutschem Recht ungültig.

    Aber mal davon abgesehen, wie sieht es denn mit einer nachfolgenden umcodierung des Materials aus? Damit dürft die MPEG Lizenz ja vom Tisch sein. Oder wird sich dann immernoch beschwert, dass das Material mal diesen Codec hatte?


  20. FERNmann:

    Völlig absurd. Mehr kann man dazu nicht sagen.

    Ganz meine Meinung.

    Man kan n nur hoffen, dass das nicht revchtsgültig ist.

    Ich wusste das übrigens schon ein Weilchen, das wurde in Fefes Blog vor ein oder zwei Wochen mal gepostet.

  21. Als Besitzer einer Canon EOS 500D bin ich leider auch von genau diesem Umstand betroffen. Dabei hab ich das auch erst NACH dem Kauf erfahren, als ich die Bedienungsanleitung überflogen hab. (Ich hätte sie auch so gekauft, aber toll ist diese Tatsache trotzdem nicht gerade).

    Viele Teile von Serien wie 24 werden auch mit DSLRs gefilmt. (Womit ja auch wirklich tolle Ergebnisse möglich sind wenn man Erfahrung hat)

    Ich glaube zwar nicht dass AT&T gegen einen vorgehen würden bzw da auch Chancen hätten, aber einen schlechten Beigeschmack erzeugt es trotzdem.

    Naja, fotografieren macht mir eh mehr Spaß 😉

  22. Hallo zusammen,
    Viele
    es verbietet niemand, mit der Kamera einen Film zu erstellen, der kommerziell genutzt wird.
    Es wird aber verboten, mit der Kamera einen kommerziell genutzten Film zu erstellen, der die Codecs nutzt, die die Kamera liefert.
    Die Einschränkung liegt nicht bei der Kamera, die Einschränkung liegt beim Codec!

    Viele Grüße, Freiheit

  23. An alle, die meinen so eine Lizenz wäre in Deutschland nicht durchsetzbar. Ihr irrt. Es handelt sich hier nicht um eine Nutzungslizenz nach dem Urheberrecht, die vom Hersteller eingeräumt wird, sondern um eine Patentlizenz. Für Patente könnt ihr von jedem x-beliebigen Patentinhaber zur Rechenschaft gezogen werden, völlig egal, ob ihr oder der Hersteller überhaupt etwas über das Patent wusstet. Und der Hersteller ist in diesem Fall Canon, und der Patentinhaber ist AT&T, vertreten durch die MPEG-LA.

  24. Gut daß es Netz 2.0 möglich macht auf eine einfache Art und Weise auf solche Zustände aufmerksam zu machen.
    Danke für den Bericht.

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