Meiner Abmahnung aufgrund einer falsch gesetzten Attribution eines unter Creative Commons stehenden Bildes habe ich ja bereits zwei Beiträge gewidmet: Einmal zur Creative-Commons-Abmahnung selbst und einmal über das Einbinden von Creative-Commons-Inhalten. Von Anfang an machten mich allerdings die handelnden Akteure stutzig: Ein Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE), der offensichtlich nur in einem Briefkasten residiert und von dem man so gut wie nichts im Internet findet, außer eine Facebook-Seite. Ein Rechtsanwalt, der seit Jahren im Abmahnbusiness unterwegs ist. Ein Fotograf, dessen Name praktisch nur auf Webseiten von Anwälten auftaucht, die Abmahnungen aufgrund falsch referenzierter Creative-Commons-Bilder abwehren. Je mehr ich in die Materie eintauche, desto mehr Geschmäckle bekommt die Sache.

Am Ende stehe ich mit einem Datenwust da, der sich nur auf über drei Seiten zusammenfassen lässt. Facebook erwies sich als äußerst sprudelnde Informationsquelle, hier ließen sich zahlreiche Connections zwischen den Akteuren aufdecken — Merke: Wenn man sich hinter Briefkastenfirmen verstecken möchte, dann sollte man sein Privatleben nicht öffentlich im Internet ausbreiten. Rechtsanwalt und „Verbandspräsident“ stammen aus dem selben Ort, gingen auf die selbe Schule, kennen sich sich seit Kindeheits-/Jugendtagen. Ebenfalls wichtig war der intensive Kontakt mit anderen Abgemahnten, der sich dadurch ergab, dass ich zahlreiche andere Webseitenbetreiber anschrieb, die ebenfalls Bilder des Fotografen nutzen. Vergleicht man hier die Abmahnungen, erfährt man, dass sich der Fotograf ebenfalls mal zu den Mitgliedern des Verbands zählte. In diesem stecken zudem noch zahlreiche andere Ex-Mitglieder der Abmahn-Connection.

Alles in allem wuchs mir die Sache langsam, aber sicher über den Kopf. Am Ende fanden sich aber mit Markus Reuter und Ben Siegler von Netzpolitik.org zwei tolle Partner, die ebenfalls schon länger die Creative-Commons-Abmahner auf dem Radar hatten. Mein Paper brachte die Recherchen weiter ins Rollen, sodass sich letztendlich ein umfassendes Bild der Organisation hinter solchen Abmahnungen ergibt. Da die Cider Connection in Berlin und Kiel aktiv ist, war es für Markus auch recht einfach vor Ort zu recherchieren. Wie Netzpolitik.org betont, ist das Geschäftsmodell der Cider Connection wohl legal — Summa Summarum versteckt sich die Abmahn-Kombo ausFotograf, Strohmann und Anwalt mit Sicherheit aber nicht umsonst hinter einer wilden Konstruktion.

Ich wünsche euch daher viel Spaß beim Lesen der kompletten Geschichte: Die Cider Connection: Abmahnungen gegen Nutzer von Creative-Commons-Bildern.

Zwei Männer Arm in Arm. Sie lachen, haben Weingläser in der Hand. Zwischen ihnen steht ein großes weißes Plastikfass mit rotem Deckel und Hahn. Am 8. März 2014 trinken die beiden Wahl-Kieler Philipp H. und Lutz S. einen selbstgemachten Cider und dokumentieren ihr Treffen mit einem Foto auf Facebook. Nun ist das gemeinsame Verkosten von Apfelschaumwein nichts Anrüchiges, gäbe es nicht das Abmahnmodell, mit dem beide Herren offenbar in Verbindung stehen. Was die Herren machen, ist nicht illegal. Es zeigt aber, wie perfide man die Strenge der Creative-Commons-Lizenzen mit der deutschen Art und Weise der Urheberrechtsdurchsetzung in geschäftlicher und böser Absicht pervertieren kann.

In meinen Augen bräuchte es eigentlich eine Fair User Creative Commons — nennen wie sie mal FU-CC (OK, über den Namen müsste man nochmal nachdenken…) — die alle Nutzer der Lizenz so weit wie möglich schützt: Sowohl Urheber, wie auch die Nutzer der entsprechenden Werke. Fairness und die Möglichkeit Werke zu Verbreiten, das waren doch eigentlich mal die Ziele der Creative Commons. Wenn am Ende aber nur die Nutzer von CC-Inhalten das Risiko tragen bei kleinsten Fehlern in Gefahr zu laufen, teure Abmahnungen ausbaden zu müssen, dann stimmt in meinen Augen etwas nicht. Wie wäre es mit einem Zusatz in der Creative Commons, dass sich Urhebern mit Verletzern der Lizenzbedingungen erst einmal auf einem kostenfreien Weg auseinandersetzen müssten?

Sollte euch selbst einmal solch eine Abmahnung treffen — Ich bezweifle, dass sich die Cider Connection durch den Bericht das Geschäft verleiden lässt — atmet kräftig durch und wendet euch an einen Anwalt eures Vertrauens: Meinen Fall hat Büsing, Müffelmann & Theye vertreten. An den bisher von der Cider Connection verschickten Abmahnungen gibt es zahlreiche Angriffspunkte, mit denen sich der eingeforderte Schadensersatz deutlich senken, wenn nicht komplett abwehren lässt. Falls der anberaumte Schadensersatz zu hoch liegt, und ihr deshalb selbst einen Anwalt konsultieren müsst, lassen sich die Kosten für diesen in den Regel mit den Anwaltsgebühren der Abmahnseite gegenrechnen. Somit müsst ihr nicht Angst haben eine noch höhere Rechnung tragen zu müssen.

6 Kommentare

  1. Hallo Herr Langner und vielen Dank, dass sie sich dieser Angelegenheit noch annehmen. Ich musste dem Herrn „Anwalt“, um ja die auferlegte Frist nicht zu versäumen meine Antwort zur Abmahnung übermitteln und warte ab ob er tatsächlich vor Gericht zieht. Ihre und ihrer Partner Ausführungen, sowie Erkenntnisse aus Insiderwissen, Statements einzelner RAE halten meine Besorgnis in Grenzen. Ich habe nur ein Problem, ich wohne in Zell am See, (Österreich) Anwalt und Gericht, somit etwaige Verhandlung finden in Kiel statt. Im EV.-Fall werde ich versuchen, dass meine Einvernahme in einem österreichischen BZG stattfindet. Bis dahin, will ich sämtliche Erfahrungswerte sammeln, die Abmahnung als Ganzes auf meinem Blog der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Wenn ich denn lesen darf, dass ein Gericht die Bildwertigkeit des D. S. auf 0 taxiert hat, dann fehlt ja schon die Grundlage-Unterlassungsanspruch € 6.000.-. Seine Forderung über € 1.375, 75.- setzt sich zusammen aus: Fotonutzung, €310,00.- unterlassene Urheberbenennung € 310,00.-, Verwendung zu Werbezwecken @ 155,00.- (da irrt der Herr A. ganz gewaltig da mein Forumsblog ausschließlich „medial“ zum Tragen kommt), zuzüglich UST € 54,25.-, in Summe somit: € 820, 25.-. Die Honorarnote berechnet „ER“ mit € 545,50.- Was immer sie verwerten können Herr Langner, stelle ich gerne zur Verfügung. Solche Machenschaften sollen, müssen eingebremst werden und ist die Judikatur gefragt.
    Mit freundlichen Grüßen
    RJH

    • Hallo Herr Huber, aktuell überlege ich mit meinem Anwalt, ob wir gegen die VSGE vorgehen können. In Ihrem Fall ist interessant, dass Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben. Ich habe mir schon länger überlegt, ob die #CiderConnection auch im Ausland abmahnt. Ist das eine .at-Domain bei Ihnen gewesen?

    • Hallo Herr Langner,
      ich bin mir nicht sicher ob sie meine Antwort erreicht hat und versuche es noch einmal. Mein Forenblog hat das eu-Kürzel, den Text habe ich teilweise aus einer „wordpress.com“ und einer at-Seite entnommen.
      Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende
      RJH

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