<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Rücktritt &#8211; Linux und Ich</title>
	<atom:link href="https://linuxundich.de/tag/rucktritt/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://linuxundich.de</link>
	<description>Blog über Ubuntu, Linux, Android und IT</description>
	<lastBuildDate>Thu, 13 Mar 2025 12:29:57 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://linuxundich.de/wp-content/uploads/2025/04/cropped-lui-app-512-32x32.png</url>
	<title>Rücktritt &#8211; Linux und Ich</title>
	<link>https://linuxundich.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Argumentationshilfe bei Rückgabe des Samsung Galaxy an O2</title>
		<link>https://linuxundich.de/android/argumentationshilfe-bei-ruckgabe-des-samsung-galaxy-an-o2/</link>
					<comments>https://linuxundich.de/android/argumentationshilfe-bei-ruckgabe-des-samsung-galaxy-an-o2/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Langner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Nov 2009 17:24:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Android]]></category>
		<category><![CDATA[i7500]]></category>
		<category><![CDATA[O2]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktritt]]></category>
		<category><![CDATA[Samsung Galaxy]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://linuxundich.de/de/?p=4569</guid>

					<description><![CDATA[Nachdem ich vor ein paar Wochen im Beitrag Tschüß Samsung Galaxy berichtet hatte, dass ich mein Samsung Galaxy an O2 zurückgeben konnte, trudelten einige Mails bei mir ein, die mich baten das Thema noch einmal aufzubereiten und Hinweise zu geben, welche Argumente man bei O2 vorbringen muss, um eine Wandlung des Kaufvertrages zu erreichen (Entschuldigt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem ich vor ein paar Wochen im Beitrag <a href="/android/tschus-samsung-galaxy/">Tschüß Samsung Galaxy</a> berichtet hatte, dass ich mein Samsung Galaxy an O2 zurückgeben konnte, trudelten einige Mails bei mir ein, die mich baten das Thema noch einmal aufzubereiten und Hinweise zu geben, welche Argumente man bei O2 vorbringen muss, um eine Wandlung des Kaufvertrages zu erreichen (Entschuldigt dieses Satzmonster <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/1f609.png" alt="😉" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;"> )</p>
<p>Ich versuche daher das Thema noch einmal aufzubereiten, doch achtet bitte darauf: Ich bin kein Jurist, daher bitte ich Euch den Ratschlag nicht als bare Münze zu nehmen, und im Zweifel &#8211; und besonders bei Weigerung Seitens O2 &#8211; die Sache einen Anwalt zu übergeben&#8230;</p>
<p><span id="more-4569"></span></p>
<p>Worum gehts? Habt ihr das Galaxy im Geschäft gekauft, dann ist der Kaufvertrag sofort gültig. Es gibt kein 14-tägiges Rücktrittsrecht wie beim Versandhandel. Daher müsstest Ihr mit dem Samsung Galaxy leben, es sei denn Ihr entdeckt einen Mangel am Gerät den der Händler nicht beheben kann. Dann habt ihr das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrages oder könnt um eine Minderung des Kaufpreises bitten. Hier kommt nun die Werbung von O2 bezüglich des Samsung Galaxys ins Spiel. Samsung hat das Galaxy in Prospekten und im Internet unter Anderen mit den Eigenschaften&#8230;</p>
<ul>
<li>Lange Akkulaufzeit durch 1500mAh Akku sowie eine Standbyzeit von 450h</li>
<li>Bluetooth: Ganz einfach Geräte synchronisieren und Dateien übertragen, ohne ständig Kabel ein- und auszustecken.</li>
<li>Integriertes Modem: Stellen Sie über Ihr Handy eine Verbindung zwischen Ihrem PC und dem Internet her, egal wo Sie sind.</li>
</ul>
<p>&#8230;beworben (Screenshots findet Ihr dazu unter anderem auf <a href="http://www.android-hilfe.de/tarife-provider-fuer-samsung-galaxy/5645-o2-modem-bluetoothfunktionen-aus-produktbeschreibung-entfernt.html#post55384" target="_blank" rel="noopener">android-hilfe.de</a>). Diese Kritikpunkte habe ich schon einmal unter <a href="/de/android/werbeluegen-handyanbieter-samsung-galaxy-o2/">Die Werbelügen der Handyanbieter am Fall Samsung Galaxy und O2</a> besprochen, dort gehe ich auch weiter ins Detail.</p>
<p>Diese Punkte kann (bzw. konnte) das Galaxy nicht erfüllen. Die nötigen OBEX-Protokolle für den Datenversand via BT wurden bis dato noch gar nicht in Android implementiert. Tethering war nach dem ersten von Samsung gelieferten Update nicht mehr möglich (Afaik ist das jedoch behoben worden) und wenn der Akku bei geringem Gebrauch nicht einmal 30h durchhält, dann darf man in meinen Augen auch nicht mit langen Akkulaufzeiten werben. Diese Punkte stellen in meinen Augen einen Sachmangel da&#8230;</p>
<blockquote class="td_quote_box td_box_center"><p>BGB §434 &#8211; Sachmangel</p>
<p>(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,</p>
<ol>
<li>wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst</li>
<li>wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.</li>
</ol>
<p>Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.</p></blockquote>
<p>Ihr müsst diesen Sachmangel bei dem Händler reklamieren, bei dem Ihr den Kaufvertrag abgeschlossen habt. In meinem Fall war das O2 selber. Ich beziehe mich daher im folgenden auf O2, solltet Ihr das Galaxy bei einem anderen Händler gekauft haben, dann müsst Ihr Euch an diesen wenden. Ich beziehe mich im folgenden nur noch auf O2&#8230;</p>
<p>Ihr müsst nun O2 schriftlich dazu auffordern die genannten Punkte zu beheben. Falls O2 dies nicht kann, dann tretet Ihr vom Kaufvertrag zurück. Dazu fasst Ihr die Punkte noch einmal in einem Anschreiben zusammen, fügt die Screenshots aus der Werbung bei (s.o.) und schickt das Ganze an&#8230;</p>
<blockquote class="td_quote_box td_box_center"><p>Telefónica O2 Germany GmbH Co. OHG<br>
Kundenbetreuung<br>
90345 Nürnberg</p></blockquote>
<p>&#8230;ich persönlich würde keine bösen Töne anschlagen, sondern die Sachmängel nüchtern schildern, eine 14-tägige Frist zur Nachbesserung setzen und den Rücktritt vom Kaufvertrag bei Nichterfüllung ankündigen. Anrufe bei der O2-Hotline oder Besuche in den O2-Shops sind dabei wirkungslos. Die Hotlines haben gar nicht die Befugnis solch einen Rücktritt zu aktzeptieren und die Shops verweisen nur auf die Hotline. Erspart Euch also die Irrwege und schreibt an die Kundenbetreung von O2.</p>
<p>Allerdings hat die Geschichte mit dem Sachmangel einen kritischen Haken: Der Zeitpunkt Eures Kaufes&#8230; O2 hat in der Zwischenzeit die genannten Kritikpunkte aus der Werbung entfernt. Die Änderung kann ich nicht datieren, aber in den Foren von android-hilfe.de ist ein Beitrag vom 26.8.09 zu <a href="http://www.android-hilfe.de/tarife-provider-fuer-samsung-galaxy/5645-o2-modem-bluetoothfunktionen-aus-produktbeschreibung-entfernt-2.html#post56040" target="_blank" rel="noopener">finden</a> in dem steht, dass O2 die Werbung angepasst hat. Wer das Galaxy also nach dem 28.08 gekauft hat, der kann nur auf Kulanz seitens O2 hoffen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag besteht dann nicht mehr.</p>
<p>Viel Glück,<br>
Christoph</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://linuxundich.de/android/argumentationshilfe-bei-ruckgabe-des-samsung-galaxy-an-o2/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>35</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
