Zum Thema meiner Abmahnung aufgrund einer fehlerhaften Attribution eines unter Creative Commons stehenden Bildes, haben mich unzählige Zuschriften und Kopf-Hoch-Schreiben erreicht. Zudem schickten auch zahlreiche von euch einen kleinen bis größeren Beitrag zum Stemmen der Abmahnung. Ich habe versucht jedem Spender ein kurzes Dankeschön zukommen zu lassen. Bei den Bitcoin-Spendern geht das nicht: Von daher an dieser Stelle noch einmal ein riesiges vielen vielen Dank. Der aktuelle Stand des Themas sieht so aus, dass mein Anwalt bezahlt ist und ich aktuelle die (reduzierten) Forderungen des „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet“ abgelehnt habe. Wenn der abmahnende Anwalt das Thema klären möchte, dann lassen wir das einen Richter machen.

Zudem lasse ich die Sache nicht auf sich beruhen; Ich habe in den letzten Tagen bereits mehrere Dutzend Webseitenbetreiber angeschrieben, die ebenfalls Abbildungen des Herrn Fotografen Skley auf ihren Webseiten eingebunden hatten und eine falsche Attribution gesetzt hatten. Die meisten erreichte meine Warnung wohl rechtzeitig, bei anderen kam meine Mail jedoch zu spät und die Abmahnung war gerade eingetroffen; daraus ergaben sich einige sehr interessante Gespräche und Kontakte. Dazu werde ich die kommenden Tage noch etwas veröffentlichen. Doch zuerst möchte ich jedoch noch einmal die Stolperfallen beim Einsatz von Material, das der Urheber unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt hat,auf einer Webseite kurz zusammenfassen.

Kaum jemand setzt korrekte CC-Attributionen

Unter den Kommentatoren und ein paar Antworten im Netz gab es ein paar, die im Endeffekt mit einem „Selbst Schuld, wer die Lizenz nicht ließt“ resümierten. Ich möchte solche Reaktionen mit dem Punkt begegnen, dass selbst die deutschen Creative-Commmons-Chefs in Form von Legal Project Lead (John Hendrik Weitzmann) und Public Project Lead (Markus Beckedahl) absolut nicht fehlerfrei arbeiten. Auch auf Netzpolitik.org fanden sich zahlreiche unzureichend referenzierte CC-Aufnahmen von Flickr und auch bei Irights.info, wo John Hendrik Weitzmann gerne publiziert, fehlt beispielsweise so gut wie immer der Titel des Werks. Von daher stehe ich zu meiner Aussage: Das Einbinden von Creative-Commons-Werke in eine Webseite ist durchaus eine nicht zu unterschätzende Zeitbombe.

Das Problem liegt unter anderem darin, dass verbreitete (auf SEO optimierte Anleitungen) wie die verbreitetsten Missverständnisse zu freien Lizenzen bei t3n oder putzige Infografiken im Comic-Stil sich in der Regel immer nur an Urheber richten, die ihre Werke unter die Creative Commons stellen möchten. Nutzern von CC-Inhalten wird höchstens erklärt, ab wann man „kommerziell“ unterwegs ist und somit keine Inhalte mit dem NC-Zusatz verwenden darf oder ab wann eine Bearbeitung gegen die ND-Regel verstößt.

Doch die NC-, ND- oder SA-Erweiterungen begreift man in der Regel sehr schnell, sobald man sich die allgemeinverständliche Zusammenfassung der Lizenz ansieht (hier die CC BY 2.0). Der Teufel steckt vielmehr im Detail: Und zwar in dem im juristendeutsch gehaltenen Lizenztext. Erst wer diesen wirklich aufmerksam liest und die Zusammenhänge begreiftr, dem wird (eventuell) klar, dass sich es beim Einbinden von unter Creative Commons lizenzierten Inhalten in eine Webseite nicht um ein unkompliziertes Spiel handelt.

Die eigentlich bindende Creative-Commons-Lizenz steckt im Lizenztext.
Die eigentlich bindende Creative-Commons-Lizenz steckt im Lizenztext.

Bevor man sich mit den Creative-Commons-Lizenzen beschäftigt, muss man zudem wissen, dass neben den diversen Zusätzen (NC, ND, SA) auch die Version der Lizenz von hoher Bedeutung ist: Die Version 1.0 stammt aus dem Jahr 2002, die CC 2.0 von 2004, CC 3.0 wurde 2007 veröffentlicht und seit 2013 gibt es mit der CC 4.0 die neuste Version der Creative Commons. Alle Versionen unterscheiden sich in zahlreichen Details, es reicht daher nicht aus nur auf die Zusätze zu schauen, man muss immer auch die Version im Auge behalten.

Unterschiedliche Versionen der Creative Commons

Anderes als bei anderen Lizenzen gibt es bei der Creative Commons kein automatisches Upgrade — In meinen Augen ergibt sich dadurch ein großes Problem, da die Versionen 1.0 bis 3.0 der Creative Commons regelrechte Bugs enthalten, dazu später mehr. Im Folgenden konzentriere mich hauptsächlich auf die Creative Commons 2.0 (Legalcode), da diese beispielsweise bei Flickr und anderen größeren Bilderhostern mit einer CC-Abteilung zum Einsatz kommt. Der für Nutzer von CC-Werken wichtigste Satz steht nun nicht am Anfang, sondern in Paragraph 7a:

CC 2.0 §7a: Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie.

Wer also auch nur gegen eine der zahlreichen Vertragsbedingungen verstößt, der verliert sofort sämtliche Nutzungsrechte und wird einem gemeinen „Bilderdieb“ mit allen Konsequenzen gleichgestellt — egal wie nebensächlich der Verstoß ist. Erst die Creative Commons 4.0 kennt unter §6b einen Heilungsparagrafen. Dieser lässt die Lizenz automatisch wieder gültig werden, wenn man spätestens 30 Tage nach dem Hinweis den Lizenzverstoß abstellt, doch auch die CC 4.0 erlaubt weiterhin uneingeschränkt, dass der Urheber sofort Schadensersatz fordert.

CC 4.0 §6b: Where Your right to use the Licensed Material has terminated under Section 6(a), it reinstates:

  • automatically as of the date the violation is cured, provided it is cured within 30 days of Your discovery of the violation; or
  • upon express reinstatement by the Licensor.

For the avoidance of doubt, this Section 6(b) does not affect any right the Licensor may have to seek remedies for Your violations of this Public License.

Nun gibt es wie angesprochen mit der Creative Commons 1.0 bis 4.0 bereits vier Versionen der Lizenz, die jeweils eigene Bedingungen für eine korrekte Attribution des Urhebers erfordern. Während Version 1.0 beispielsweise nur verlangte den Urheber zu nennen, also beispielsweise „Max Musterfotograph“ in die Bildunterschrift zu schreiben, muss man seit der Version 2.0 auch auf diesen verlinken. Die Versionen 1.0 bis 3.0 verlangen, dass man den Titel des Werks nennt („the title of the Work if supplied“), in der Version 4.0 der CC fehlt diese Forderung jedoch.

CC 1.0 §4b: …You must keep intact all copyright notices for the Work and give the Original Author credit reasonable to the medium or means You are utilizing by conveying the name (or pseudonym if applicable) of the Original Author if supplied; the title of the Work if supplied; in the case of a Derivative Work, a credit identifying the use of the Work in the Derivative Work (e.g., „French translation of the Work by Original Author,“ or „Screenplay based on original Work by Original Author“). Such credit may be implemented in any reasonable manner;…

CC 2.0 §4b: …You must keep intact all copyright notices for the Work and give the Original Author credit reasonable to the medium or means You are utilizing by conveying the name (or pseudonym if applicable) of the Original Author if supplied; the title of the Work if supplied; to the extent reasonably practicable, the Uniform Resource Identifier, if any, that Licensor specifies to be associated with the Work,…

Eine ausreichende Attribution sieht also höchst unterschiedlich aus: In meinen Augen ergibt sich dadurch das größte Gefahrenpotential. Wer sich nur über eine Version der CC informiert und sich einen Workflow zum Einbinden von Creative-Commons-Inhalten aneignet oder eine bestimmte Methode in sein CMS implementiert, der übersieht schnell, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wer auf Nummer sicher gehen möchte und nachts ruhig schlafen möchte, der sollte nur eigene oder unter CC0/Public Domain lizenzierte Inhalte auf einer Webseite nutzen. Quellen für solche Inhalte findet man beispielsweise auf LibreStockStockSnap.io oder Pexels. Der Fairness halber könnt (und in meinen Augen solltet) ihr natürlich selbstverständlich auch bei CC0-Inhalten auf den Urheber oder die Quelle verweisen, es dreht euch nur keiner einen Strick draus, wenn der Verweis unter den Tisch fällt.

CMS können die CC-Attribution verschlucken

Selbst wenn man die Attribution theoretisch sauber hinterlegt (am besten immer mit Name des Urhebers, Name des Werks, Lizenztext sowie mit einem Link auf das Profil des Urhebers, einem Link auf das Werk sowie einem Verweis auf die Lizenz); setzt man auf ein CMS, so kann es durch Bugs oder Ungereimtheiten durchaus vorkommen, dass der Hinweis auf Urheber und Lizenz unterbleibt — aktuell hat meine WordPress-Installation beispielsweise das Problem, dass Bildunterschriften in gewöhnlichen WordPress-Galerien nicht erscheinen. Somit würde auch eine Creative-Commons-Attribution unterbleiben und (schon wieder) eine Abmahnung drohen.

Sicher ist sicher, am besten immer gleich alle Angaben machen: Christoph Langner, Partnachklamm, CC BY-SA 2.0

Zusammenfassend bleibt für mich zu sagen, dass eine Lizenz wie die Creative Commons in meinen Augen ein faires miteinander ermöglichen sollte: Urheber möchten, dass ihre Werke verbreitet werden, sollen natürlich auch als solche genannt und verlinkt werden. Nutzer von CC-Inhalten sollten aber auch beim Einbinden von CC-Werken einen gewissen Schutz vor raffgierigen Urhebern erhalten, die Creative-Commons-Honeypots erstellen und in Kooperation mit Abmahnanwälten selbst Schülerzeitungen und NGOs zur Kasse bitten.

Hier sehe ich die Creative Commons als „Hersteller“ der CC-Lizenzen durchaus in der Verantwortung. Aus der Ingenieurs-Ecke kommend, blieb mir immer der Begriff Poka Yoke in Erinnerung. Der japanische Ausdruck bedeutet in etwa „unglückliche Fehler vermeiden“ und stammt aus der Qualitätssicherung. Beispiele für Poka Yoke lassen sich oft in der Technik (TAE-Telefonstecker, CEE-Stecker für industrielle Anwendungen) oder auch im Alltag (der Geldautomat spuckt erst dann aus, wenn man seine EC-Karte entnommen hat) finden.

Poka Yoke auch für Lizenzbauer

Schraubt ein Fließbandarbeiter nun aus Versehen zwei Bauteile falsch zusammen, dann ist der Poka Yoke-Logik der Arbeiter eher weniger an der Misere schuld. Viel eher müsste der Konstrukteur zur Verantwortung gezogen werden, der bei der Konstruktion der Teile nicht darauf geachtet hat, dass sich diese nur auf eine einzige Art und Weise verschrauben lassen. Übertragen auf eine Lizenz zum Teilen von Inhalten, müsste dieses in meinen Augen auch für eine Fair-Use-Lizenz gelten.

Als Entwickler einer Lizenz, die in vielen Fällen von Laien genutzt wird, hat man die Verantwortung, dass die Nutzer diese ohne einen Blick in das im Juristensprech gehaltene Kleingedruckte umgehend verstehen — es sollte eigentlich erst gar keine Unterscheidung zwischen eine allgemeinverständliche Zusammenfassung und dem eigentlichen Lizenztext geben. So lassen sich auf beiden Seiten (Urheber und Nutzer) von Haus aus Fehler vermeiden und somit auch Rechtsstreits ausschließen.

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Hallo, ich bin Christoph - Linux-User, Blogger und pragmatischer Fan freier Software. Wie ihr ohne Zweifel bemerkt haben solltet, schreibe ich hier über Linux im Allgemeinen, Ubuntu im Speziellen sowie Android und andere Internet-Themen. Wenn du Freude an meinen Artikel gefunden haben solltest, dann kannst du mir über Facebook, Twitter oder natürlich dem Blog folgen.

14 Kommentare

  1. Hallo,

    Ich lese den Blog wirklich gerne. Um möglichst keinen Artikel zu verpassen, habe ich die Seite per RSS abonniert. Sowohl über TinyRSS, als auch per App in Android. Leider entnervt mich, dass seit einigen Monaten im Feed alte Artikel immer wieder als neue Artikel erscheinen( dieser Artikel erscheint bestimmt zum zehnten Mal). Kann das evt. gefixxt werden?

    Liebe Grüße

    Christian

  2. Danke für den Artikel, denn ich überlege gerade wieder Bilder in meinen Blog aufzunehmen. Ich habe wegen der ganzen Abmahnproblematik vor zwei Jahren ein ganz simples WordPress Template ohne Platz für Teaser im Einsatz.

    Ich habe im Moment das Gefühl, dass wer immer im Internet Content bereitstellt Copyright-Stöcke zwischen die Beine geworfen bekommt. Bilder im Blog, Musik bei Youtube, Video und Bildmaterial (Remixes) bei Youtube. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele innovative Projekte eingestampft werden oder nie stattfinden, weil eigentlich alles was man nutzen möchte einer Form von Copyright unterliegt.

  3. Also müsste auch ein kleines Teaser-Bildchen auf der Startseite alle von Dir beschriebenen Infos enthalten?
    Das würde ja alleine vom Platz her nicht funktionieren.
    Auf der Artikelseite mit dem gleichen, grösseren Bild wären die Infos dann vorhanden.

  4. Danke für die schöne Übersicht, werde ich weiterempfehlen! Einen kleinen Fehler habe ich allerdings auch in deinem Text gefunden: In den von dir aufgezeigten Beispielen für korrekte CC-Attribution besagt der Linktext, dass es sich um eine Lizenz „CC BY-SA 1.0“ handelt, du verlinkst aber auf die 2.0-Lizenz. (oh, und dass ich in diesem Textfeld die Pfeiltasten nicht verwenden kann, nervt. 😉

    Kannst den Kommentar gern löschen, nur als kleines Feedback. Viele Grüße!

  5. Warum stehen in der zweiten Bildergalerie die Lizenzen CC-BY-SA 1.0 oder 4.0, obwohl bei Flickr immer die 2.0 verwendet wird?

    Und was ist, wenn jemand bei Flickr ein Bild mit CC0-Lizenz hochlädt, diese aber später nachträglich auf eine restriktive Lizenz ändert? Schließlich kann man ja bei Flickr per Knopfdruck die Lizenz ändern und anders als bei git-Repositorien kann man die Änderung ja auch nicht nachvollziehen…

  6. Vorsicht vor CC0.

    CC0 besteht aus zwei Erklärungen: In der ersten erklärt man verbindlich, dass man Inhaber aller urheberrechtlichen Schutzrechte und Datenbankschutzrechte am betreffenden Schutzgegenstand ist, in der zweiten, dass man auf diese Schutzrechte und ihre Durchsetzung allumfassend verzichtet.

    Und letzteres ist Deutschland und anderen Ländern nicht möglich. Das wurde bei Erstellung der CC0 bedacht und somit greift hier automatisch im Zweifel die CC-BY.

  7. @benediktg
    Genau diese Frage bedrückt mich auch. Hatte nämlich schon mal den Fall, dass eine Lizenz nachträglich geändert wurde und ich es glücklicherweise zufällig gesehen habe.

  8. Ein sehr schöner Artikel, der mal wieder so einige Schattenseiten zeigt. Als ich den ersten Artikel las, wo es mit der Abmahnung losging, dachte ich mir schon so etwas ähnlich Böses, wie sich im Artikel auf Netzpolitik über die Cider Connection dann auch bewahrheitet hat: Es werden einfache Dinge so lange verkompliziert, bis man nicht mehr durchblickt (wenn man kein Jurist ist), und dann kommt der Ärger. Daher habe ich für mich beschlossen, nur noch eigene Bilder zu verwenden.

    Wenn ich so Kommentare hier lese, wenn jemand die Lizenz seiner Bilder nachträglich ändern kann und würde: Man stelle sich nur mal vor, man setzt für Kunden Webseiten um und muss denen das Thema auch noch erklären, obwohl man selbst kein Jurist ist (nur mal so nebenbei auch angespitzt auf Impressum und Datenschutzerklärung und der ganze Rest). Dass eine Website nach der Erstellung auch weiterhin Arbeit mit sich bringt (Content-Pflege), ist die eine Sache. Nun muss man sich also auch noch überlegen, wie man die Bilder einbindet, alle fein säuberlich mit Meta-Daten zur Attribution, und dann sollte man diese auch noch regelmäßig prüfen, ob sich nicht mal die Lizenz geändert hat. Sorry, aber bei sowas zeigt dir doch jeder den Vogel!

    Da stellen sich ganz andere Fragen. Wie oft soll ich das prüfen? Wenn ich Plugins für mein CMS einsetze, setzen diese dann die Attributionen auch korrekt um? Wie viele Gallerien gibt es z.B. für WordPress, die das NICHT tun, weil der Entwickler davon keinen Schimmer hat?

    Der Absatz über die Qualitätskontrolle ist in diesem Artikel ein ganz entscheidender Punkt, der bei vielen kostenlosen Projekten (egal ob CMS, ein Plugin dafür, eine App, ein Script etc.) nicht wirklich den großen Stellenwert einnimmt.

    Andersherum könnte es aber auch so einfach sein, wenn der Gesetzgeber mal wirklich mit Hirn an die Sache heranginge. Das entscheiden Leute, die nicht mal Taschenrechner ordentlich bedienen können. Da sind Geier-Juristen entsprechend ausgebildet und wissen genau, wo sie sich die Rosinen herauspicken können. Letztlich legal, weil der Gesetzgeber geschludert hat.

    Witzig ist, dass es im Urheberrecht den Begriff der Schöpfungshöhe gibt. Damit wird dem Werk eine gewisse künstlerische Leistung abverlangt. Wenn nun solche Fotografen wie im Artikel erwähnt mehr oder weniger triviale Bilder produzieren, für die andere nicht die Zeit und Lust haben, mal selber solche zu knipsen, und diese dann unter entsprechend komplexe Lizenzbedingungen stellen (obwohl der Grundtenor „es ist kostenlos und erwähne mich bitte“ ist), dann ist der Fallstrick vorprogrammiert.

    Es sollte einfach nicht möglich sein, Lizenzbedingungen nachträglich zu ändern. Darüber muss man sich wieder jeder andere auch vorher Gedanken machen. Wenn mir dabei ein Fehler passiert sein sollte, muss ich das klar kommunizieren und nicht andere dafür ausbaden lassen. Parallel dazu sollte es bei einfachen Lizenzbedingungen einfach keine Möglichkeiten geben, diese zu verkomplizieren. Wenn ich mich für eine Lizenz entscheide – und davon gibt es wirklich genügend – dann sollte es dabei bleiben, ohne Haken und Ösen. Sorry, aber wenn ich solche Typen sehe, um die mache ich gleich einen Bogen, weil man es sich da ohnehin ausmalen kann, dass sowas langfristig nicht ehrlich und gut gehen kann.

    Und so wird aus einem Blog, der ja rein inhaltlich gesehen schon viel Arbeit abverlangt, eine Fummelaufgabe.

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