Als ich vor knapp mehr als 10 Jahren den ersten Beitrag hier ins Blog geschrieben habe, hatte ich nicht im Sinn die Webseite über Jahre hinweg immer weiter zu ergänzen. Das Blog sollte ursprünglich ein web-basierter Notizzettel werden, der vielleicht ab und an auch anderen Linux-Nutzern eine Hilfestellung liefern sollte. Inzwischen gibt es Linux und Ich nun mit knapp 1500 Artikeln und über 20.000 Kommentaren seit über einem Jahrzehnt. In all der Zeit konnte ich es bisher vermeiden, in eine der vielfach vorhandenen Stolperfallen im Netz zu stapfen, doch nun ist es passiert: Eine Abmahnung liegt auf meinen Schreibtisch und der anberaumte Schaden ist beachtlich.

Was ist passiert: Ich nutze als Aufmacher für meine Artikel bevorzugt eigene Aufnahmen. Das geht bei Hardware-Themen meist sehr einfach, bei anderen Beiträgen greife ich aber auch gerne auf unter Creative Commons lizenzierte Bilder zurück. Der beliebte Bilderhoster Flickr bietet dazu etwa eine eigene Suchfunktion an. Diese stelle ich nach der ersten Suche auf „kommerzielle Nutzung“ um, sodass ich nur noch Bilder erhalte, deren Urheber auf die NC-Erweiterung verzichten und ich das Bild somit im Rahmen von Linux und Ich zusammen mit Anzeigen verwenden darf. Die Verlinkung auf den Urheber und die Lizenz hatte ich über zwei Datenbankfelder gelöst, aus denen über das Template ein Verweis generiert wurde.

Die Flickr-Abmahnung

Soweit so gut: Im März stand ein Umbau des Templates an, wobei ich auch zahlreiche alte Artikel mit besseren Aufmachern versehen habe. Durch eine Unachtsamkeit bei der Entwicklung flogen die ursprünglich gesetzten Links auf Urheber und Lizenz allerdings aus der Darstellung der Webseite. Es dauerte daraufhin nicht lange, danach trudelte eine von Fotograf Dennis Skley initiierte Abmahnung des Anwalts Lutz Schroeder im Namen des Verband zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE), der ein Portal für zum Abmahnen von Urheberrechten betreibt, in meinem Briefkasten ein (Der Verband scheint keine Webseite zu besitzen, für die Abmahn-Seite mache ich keine Werbung durch Verlinkung). Die stolze Forderung: Über 1600 Euro Schadensersatz sowie über 600 Euro Anwaltsgebühren — da ist war es früher einmal deutlich billiger Bilder von Marions Kochbuch zu übernehmen.

Stolze Summe für zwei eigentlich unter Creative Commons freigegebene Bilder.
Ein stolzer Preis für Schadensersatz für zwei unter Creative Commons freigegebene Bilder.
Zusammen mit den Anwaltsgebühren summieren sich die Forderungen auf über 2000 Euro.
Zusammen mit den Anwaltsgebühren summieren sich die Forderungen auf über 2000 Euro.

Solche Abmahnungen erreichen aktuell (es scheint in den letzten zwei Monaten eine Häufung zu geben) nicht nur mich, sondern zahlreiche andere Webseitenbetreiber — bislang konnte ich eine Reihe von Bloggern ausfindig machen. Darunter sind etwa Benjamin von nichteinschalten.de oder Ludwig von becherwuerfel.de, die ebenfalls die erhaltene Abmahnung öffentlich gemacht haben. Spricht man mit auf Abwehr von Abmahnungen spezialisierten Anwälten, können die sich aktuell vor Anfragen in dieser Sache kaum retten. Die Branchen-Seite iRights.info berichtet von über 300 ihr bekannten Fällen. Insgesamt setzt sich das angemahnte Verhalten immer aus einer Kombination der folgenden Punkte zusammen: Kein Link auf den Urheber, kein Link auf die Lizenz — und wusstet ihr, dass ihr das tun müsstet? — keine Nennung des Titels des Werks. All das gibt die von Flickr verwendete Creative Commons BY-SA 2.0 vor, was mir durchaus bewusst ist.

Vergisst man nun aber nur eines dieser Details oder blendet man diese Aufgrund eines technischen Fehlers nicht ein, dann — folgt man der Argumentation der Abmahnung — ist die erteilte Creative Commons-Lizenz gleich gänzlich fällig und es wäre so, als ob das Bild komplett unfrei wäre. Daraus folgern die Abmahner dann immense Schadensersatzforderungen im Bereich mehrerer Tausend Euro. Fotograf Skley schränkt zudem die Attribution weiter ein, er verlangt die „Quellnennung / Link zur Bildseite“ und mahnt diese auch ab. Die Creative Commons erlauben dem Urheber solche weitergehenden Einschränkungen, es ist jedoch fraglich, ob diese auf einer nur über Umwege (Ausgehend vom Bild auf Flickr, zähle ich mindestens zwei Klicks) zu erreichenden Unterseite des Urhebers stehen dürfen.

Auf der Flickr-Seite des Bilders gibt der Fotograf keine weiteren Einschränkungen der CC BY-SA 2.0 an.
Auf der Flickr-Seite des Bilders gibt der Fotograf keine weiteren Einschränkungen der CC BY-SA 2.0 an.
Im Flickr-Profil von Skley steht jedoch, dass eine "Quellnennung / Link zur Bildseite" erfolgen muss.
Im Flickr-Profil von Skley steht jedoch, dass eine „Quellnennung / Link zur Bildseite“ erfolgen muss.

Das Perfide an der Abmahnung ist, dass der Urheber an dem gesamten Vorgang gerade mal 40 Euro plus weitere 10 Euro für jedes zusätzliche beim Deliquenten angemahntes Bild verdient — in meinem Fall sollen Skley laut den mitgeschickten Unterlagen angeblich 50 plus 15 Euro für ein weiteres Bild zustehen. Kontakt hat Herr Skley übrigens zu keiner Zeit mit mir aufgenommen, obwohl ich per Kontaktformular, Mail-Adresse im Klartext oder sogar über Telefon zu erreichen wäre. Selbstverständlich wäre das nicht seine Pflicht und selbstverständlich kann ich einen gewissen Unmut verstehen, wenn immer wieder die CC-Attributionen falsch gesetzt werden. Aber mal ganz ehrlich, wer zielgerichtet eher kleinere Webseitenbetreiber (dazu unten mehr) ins Visier nimmt und das Land mit Abmahnungen überzieht; dazu gehört eine gehörige Portion Chutzpe.

Kritik an Creative Commons

Generell finde ich es sehr gefährlich, wie locker und flockig die Creative Commons erscheint und wie wir mit diesen Lizenzen umgehen. In der „human-readable summary“ bzw. „allgemeinverständliche Zusammenfassung“ nennt die Lizenz, dass man „appropriate credit“ oder „angemessene Urheber- und Rechteangaben“ geben müsse. Wie genau diese auszusehen haben, muss man allerdings im Kleingedruckten lesen (der Spendenaufruf nimmt mehr Fläche ein und ist farblich als „wichtig“ hervorgehoben). Dazu gilt es extra ein Popup-Fenster zu öffnen — einer AGB wäre dies nicht erlaubt. Eine weitere Stolperfalle liegt in den unterschiedlichen Versionen der Lizenz. Wer sich nur über die CC BY-SA 4.0 informiert, der übersieht, dass in den vorherigen Versionen der Lizenz der Titel des Werks genannt werden muss. Die Version 1.0 erforderte hingegen noch überhaupt keinen Link zum Urheber — daher vermutlich auch die unzählig vielen falschen Urheberangaben im Netz.

Die "human-readable" Darstellung der Creative Commons BY-SA 2.0. Der eigentlich bindende "Legalcode" ist in Juristen-Englisch/Deutsch gehalten.
Die „human-readable“ Darstellung der Creative Commons BY-SA 2.0. Der eigentlich bindende „Legalcode“ ist in Juristen-Englisch/Deutsch gehalten.
Für Informationen wie die "angemessene Urheber- und Rechteangaben" auszusehen haben, muss man ins Kleingedruckte schauen.
Für Informationen wie die „angemessene Urheber- und Rechteangaben“ auszusehen haben, muss man ins Kleingedruckte schauen.

Weiter gibt die Lizenz schwammige Vorgaben an: Die Verlinkungen müsse „to the extent practicable, URI or link to the material if supplied“ sein. Ist das hier nun ein entweder/oder? Ein zwingendes und? Oder kann ich auch mal den Link weglassen, wenn ich ihn gerade nicht umsetzen kann. Schließlich schränkt die Lizenz die Anforderungen ja mit „to the extent practicable“ ein. Wie sieht es eigentlich im Print aus? Muss ich hier den Link im Klartext abdrucken? Theoretisch muss ja immer auf den vollständigen Lizenztext verlinkt oder dieser beigelegt werden. Muss man also zur Sicherheit eine Seite für den Text der Creative Commons vorsehen; anscheinend reicht (zum Glück) der Abdruck der vollständigen URL aus.

Generell möchte ich mich dieser Aussage des Kommentators Schmunzelkunst im oben verlinkten Beitrag anschließen: „Auch die Lizenz-Bedingungen bei den CC-Lizenzen ist meines Erachtens ein Geburtsfehler, den ich mir nur mit einer blinden Verliebtheit der Entwickler in die Zukunftstechnologien des Internets erklären kann. Von Anfang an musste doch klar sein, dass die Verlinkung oft vergessen wird, und dass mit einer eindeutigen Bezeichnung wie CC BY 3.0 das Auffinden der Lizenzbedingungen auch ohne direkten Link leicht möglich ist. Jetzt ist der Abmahnmissbrauch durch eine überflüssige Bedingung vorprogrammiert.“

Selbst das Creative-Commons-Wiki empfiehlt eine riskante Attribution des Werks.
Selbst das Creative-Commons-Wiki empfiehlt eine riskante Attribution des Werks.

Mich ärgert auch, dass die Creative Commons selbst sehr lax die korrekte Attribution erklärt. Der Artikel Best practices for attribution aus dem Creative-Commons-Wiki erklärt zuerst eine „ideal attribution“, mit allem drum und dran (Urheber, Quelle, Lizenz und Titel, alles verlinkt). Danach empfiehlt der Artikel jedoch ein abmahnbares Verhalten als „pretty good attribution“. In diesem Beispiel fehlt die Angabe des Titels, darunter steht „Title? Title is not noted (it should be) but at least the source is linked.“ Man hofft also, dass schon alles gut geht — geht es eben nicht. Zudem müssten solche Anleitungen immer eindrücklich davor warnen, dass der Urheber weitere Einschränkungen vorgeben könnte. Darunter geht es dann weiter mit dem offensichtlich dämlichen Beispiel „Photo: Creative Commons“. Könnte man nicht auch das problematische Beispiel „Max Mustermann / Flickr / CC BY-SA“ nennen und davor warnen?

Quo vadis Creative Commons

In der Causa Skley, Schroeder, VSGE habe ich in den letzten Tagen diverse Publikationen angeschrieben, ob Sie nicht mal einen Beitrag zum Thema Creative-Commons-Abmahnungen bringen möchte. Es gibt unzählige Beiträge über die „Zeit des Teiles“ dank Creative Commons, auch tummeln sich unzählige Tutorials und Anleitungen CC-Content korrekt einzubinden im Netz — viele vergessen hier jedoch die zwingend erforderliche Angabe des Werktitels. Doch eine Recherche nach Abmahnungen führt fast ausschließlich zu Rechtsanwälten, die ihre SEO auf dieses Thema abgerichtet oder die Beiträge in ihrem Blog verfasst haben — natürlich auch nicht ganz ohne Eigennutz. Einzig von der Taz konnte ich einen Beitrag ausfindig machen — von 2012.

Bislang habe ich nur von Golem-Redakteur Hauke Gierow, zuständig bei Golem für IT-Security, Datenschutz und Urheberrecht, eine Antwort bekommen. Er sagt einen Artikel auf Golem.de ab: Abmahnungen seinen nichts neues und eine „generelle Warnung“ sei nicht angebracht. „Wenn automatisierte Systeme wie ein WP-Plugin brechen und es dann Post vom Anwalt gibt, dann ist das ärgerlich, aber nicht die Schuld der Lizenz.“ In meinen Augen darf man Abmahnungen aufgrund von falsch gesetzten Urheberhinweisen jedoch nicht auf ein „selbst Schuld“ reduzieren, wenn unsere professionelle Medienlandschaft selbst keinen Plan hat, wie man den jetzt korrekt CC-lizenzierte Werke einbindet. Hier eine „Hallo of Shame“ quer durch die Medienlandschaft — Golem.de macht generell vieles richtig, ignoriert aber konsequent den Titel des Werks. Und hey Heise, ihr habt ein Bild von Dennis Skley ohne Link zum Urheber auf eurer Seite.

Die Profi-Medien, ganz vorne die einschlägigen IT-Publikationen, müssten in meinen Augen vorbildlich arbeiten und CC-Inhalte sauber referenzieren: Erstens gibt es bei Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung keinerlei Ausreden, zweitens sollte alleine aus Respekt vor den Urhebern, deren Werke sie kostenlos benutzen dürfen, alles sauber sein und drittens sollten die Profis als Vorbild für andere Nutzer (die oft selbst eine kleine Webseite betreiben) korrekt arbeiten — diese sehen nur immer wieder fahrlässig falsch implementierte Lösungen und denken sich: Ach, das wird schon alles nicht so wichtig sein. Heise Online, die Süddeutsche und Co. machen es ja auch nicht anders. Dann wird das schon alles seine Richtigkeit haben und mir wird nichts passieren.

Anlässlich der Abmahnung habe ich zudem auch eine Reihe von Anwälten, die mit den Begriffen „Dennis Skley, Schroeder, VSGE“ auf ihrer Homepage werben (sich aber kaum in der Öffentlichkeit zum Thema positionieren), aus journalistischem Interesse angeschrieben — allerdings nicht direkt offen gelegt, dass ich mich dem Thema als Journalist nähere. Sobald ich im Gespräch erwähnte, dass ich zum Thema CC-Abmahnungen Veröffentlichungen plane und hoffe ein paar Zitate bringen zu dürfen, wurden einige der Rechtsanwälte ziemlich schnell ziemlich verschnupft und weigerten sich erstens mich zu vertreten und untersagten jegliche getroffenen Kommentare zu veröffentlichen. Ich kann mir solche Reaktionen nur dadurch erklären, dass natürlich auch die Verteidiger gegen solche Abmahnungen gut verdienen und nur wenig Interesse haben, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

Neue Lizenz für Linux und Ich: CC0

Nachdem ich die Bilder von Herrn Skley entfernt, die Abmahnung an meinen Anwalt und sämtliche Abbildungen auf der Webseite auf Fehler untersucht habe, werde ich nun als Konsequenz aus diesem Desaster ziehen, dass ich über die nächsten Wochen und Monate versuche, sämtliche nicht nötigen fremden Werke (unter Creative Commons lizenzierter Aufmacher) aus meiner Webseite zu verbannen — Das empfehlen ich auch jedem anderen Blogger: Prüft sämtliche Attributionen gewissenhaft und entfernt CC-Inhalte wo ihr sie nicht zwingend braucht. Beim Erstellen unangreifbarer Attribution helfen euch beispielsweise der Lizenzhinweisgenerator der Wikimedia oder ImageCodr.org für bei Flickr gehostete CC-Inhalte.

Bedenkt aber: Selbst wenn ihr eigentlich sämtliche Anforderungen der CC im Auge habt, aufgrund eines CMS wie WordPress gebt ihr jedoch die Darstellung der Webseite aus euren Händen — wie bei mir. Bricht ein Plugin, ein Theme oder gar der WordPress-Kern mit der Art und Weise, wie ihr die Attribution einbaut, dann lauft ihr in Gefahr einen Brief vom Anwalt zu erhalten. Dies gilt besonders dann, wenn ihr eure Webseite über Jahre hinweg betreiben möchtet. Wer garantiert euch, dass die Implementation in einem, fünf oder zehn Jahren noch funktioniert? Niemand, von daher gebt sehr sehr sehr genau acht, welche Inhalte ihr wann und wie einbindet und ob das Bild auch wirklich notwenig ist — Aufmacher sind das Risiko in meinen Augen nicht wert.

Greift daher besser gleich auf CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication kurz CC0 1.0 lizenziertes Material zurück — Eine Quelle für solche Bilder könnte beispielsweise Unsplash sein. Diese Lizenz kennt keine Einschränkungen, es gibt daher auch kein falsches Vorgehen beim Einbinden der Inhalte. Ihr müsst weder auf den Urheber, noch die Lizenz verweisen. Es steht euch natürlich frei dies zu tun — ich für meinen Teil versuche generell immer auf den Urheber fremder Inhalte zu verlinken, egal unter welche Lizenz diese angeboten wird. Für mich stellt sich die Frage, was ich eigentlich mit den von mir erstellten Inhalten mache.

Linuxundich.de lief bisher unter Creatice Commons BY-SA 3.0. Werde ich jemals bei einer Verletzung der Lizenz eine Abmahnung schicken? Nein Punkt. Von daher: Warum eine eingeschränkte Lizenz? Aus diesem Grund werde ich ab heute rückwirkend alle meine Inhalte auf Linuxundich.de unter die CC0 stellen. Auch in Zukunft werde ich keine Lizenzen mehr mit Einschränkungen nutzen: Entweder kommerziell oder frei. Das gilt für mich von nun an bei kreativen Werken wie auch bei Software. Es ist völlig Ok geistiges Eigentum durch eine Lizenz zu schützen, die keinerlei Verbreitung erlaubt. Einschränkungen, Wenn und Abers nutzen hingegen am Ende nur den Anwälten etwas!

Was tun bei einer Flickr-Abmahnung?

Habt ihr eine Abmahnung aufgrund einer falschen Attribution erhalten: Dann gilt es Ruhe zu bewahren, die Sache aber sehr ernst zu nehmen. Löscht nicht gleich den Beitrag mitsamt den angemahnten Bildern, sondern dokumentiert wann diese Bilder hochgeladen wurden — Schaltet den Beitrag beispielsweise nur unsichtbar. Vergesst dabei aber auch den Google-Cache nicht. Die Abmahnung berechnet pauschal über den Zeitraum von Jahren, dies lässt sich in der Regel angreifen. Auch der Punkt, dass die Abmahner davon ausgehen, dass mit der mangelhaften Attribution gleich die komplette Lizenz weg fällt, ist streitbar.

Habt keine Angst euch an einen Anwalt zu wenden. Ist die Schadensersatzforderung zu hoch (was sie vermutlich ist) dann lassen sich eure Anwaltskosten mit denen aus der Abrechnung verrechnen, somit drückt ihr die Schadensersatzforderung sowie die in Rechnung gestellten Anwaltskosten — merklich! Ich bin kein Anwalt und kann daher auch nicht beraten oder Empfehlungen geben. Aber die Abmahnung soll euch Angst machen, die müsst ihr allerdings nicht haben. Atmet daher einmal durch, und wendet euch am besten ohne großen Verzug an den Anwalt eures Vertrauens: Es gilt eine Frist zu waren! Meinen Fall vertritt Magnus Brau von Büsing, Müffelmann & Theye, vielen Dank für das Engagement und die sehr ausführliche Beratung!

Ich sammle hier weiterführende Links zum Thema, zudem haben zahlreiche Rechtsanwälte auf Ihren Webseiten entsprechende Handlungsanweisungen hinterlegt.

Bitte an alle Blogger und Blog-Leser

Ganz egal wie die Sache am Ende ausgeht, ganz ohne einen Schaden kommt man bei einer CC-Abmahnung wohl nicht raus. Ein paar Leser, zu denen ich Kontakt habe und denen ich bislang die Geschichte erzählt haben, wollten unbedingt spenden und meinten auch, dass ich das auf jeden Fall im Beitrag erwähnen sollte: Von daher, wer über Paypal etwas zu Linuxundich.de beitragen möchte, dem bin ich sehr dankbar. Weitere Spendenvarianten wie Flattr oder Bitcoin finden sich auf der Blogspenden-Seite. Viel wichtiger ist mir jedoch, dass ihr meinem Wunsch in der roten Box folgt:

Bitte tragt dieses Thema weiter. Schreibt über CC-Abmahnungen und versucht ein bisschen Wind in die Sache zu bringen. Wer selbst nichts veröffentlicht, aber gerne diverse Blogs verfolgt, der sollte seine Lieblings-Seiten mit einem offenen Auge für Verletzungen der CC-Vorgaben besuchen und den oder die Betreiber auf Fehler aufmerksam machen. Am Ende haben alle etwas davon: Urheber, die ihre Werke unter die CC-Lizenzen stellen, bekommen den Respekt und die Aufmerksamkeit, die sie verdienen; Blogger vermeiden den Schock beim Öffnen einer Abmahnung; und ihr als Leser bekommt (bei mir) Beiträge über Linux und freie Software und nicht lange Elegie über Abmahnungen. Einzig den Anwälten entgeht einiges an Business… aber darüber wird sich kaum jemand beklagen.

tl;dr

Gebt sehr viel acht, wenn ihr in Webseiten unter Creative Commons lizenzierte Inhalte übernehmt. Viele Nutzer sehen in CC-Lizenzen als „Statement“ für den freien Zugang zu Kulturgütern, andere sehen hingegen eine „Steigerung der Verbreitung eigener Werke“ — also ein Businessmodell, das es notfalls mit Abmahnungen zu Schützen gilt. Wer hier unvorsichtig handelt, erhält als Quittung eventuell eine Abmahnung über Tausende Euro, auch wenn man versucht alles richtig zu machen.

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Hallo, ich bin Christoph - Linux-User, Blogger und pragmatischer Fan freier Software. Wie ihr ohne Zweifel bemerkt haben solltet, schreibe ich hier über Linux im Allgemeinen, Ubuntu im Speziellen sowie Android und andere Internet-Themen. Wenn du Freude an meinen Artikel gefunden haben solltest, dann kannst du mir über Facebook, Twitter oder natürlich dem Blog folgen.

54 Kommentare

  1. Hey Christoph,

    danke für deinen Artikel. Das ist natürlich sehr sehr ärgerlich! Ich habe den Artikel gleich mal in unsere Facebook Gruppe von unserer eigenen Website gepostet, mit der Bitte, sich diesen Artikel durchzulesen.
    Ich kann verstehen, dass die Urheber ihre Medien vernünftig lizensiert haben wollen. Aber ich fände es auch schön, wenn sie erstmal mit den Leuten in Kontakt treten. Das kann schon viele Probleme aus der Welt schaffen. Aber wir reden hier über das Internet und über Menschen. Da hofft man leider oft vergebens.

  2. Auweier, das tut mir sehr Leid, dass du Opfer (und andere) solch einer Abmahnung geworden bist.

    Aus Zeitmangel konnte ich mir den kompletten Artikel jetzt nicht durchlesen, aber der Schadensersatz geht zu 100 % auf das Konto des Urhebers. Die Anwaltskosten müssen gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese 40 € + 15 € oder so ähnlich… keine Ahnung wo du das her hast. Lass‘ die Abmahnung bitte bitte noch von einem Anwalt prüfen. Ggf. kann man da noch was machen. Entweder außergerichtlich (wenn der Urheber mit sich reden lässt) oder spätestens vor Gericht, da Richter Schadensansprüche meist rapide senken. Allerdings kommen dann noch Gerichtskosten und der eigene Anwalt auf dich zu, weil du ganz klar im Unrecht bist. Lass dich auf jeden Fall beraten!!!

    Du könntest ein Spendenkonto eröffnen, auf das deine Leser etwas einzahlen. So könntest du zumindest einen Teil der Abmahnung wieder rausholen. Ich für meinen Teil fände das sehr unterstützenswert.

    Ganz wichtig: Lösche die Bilder auf jeden Fall komplett vom Server, so dass die auch nicht mehr unter der URL aufrufbar sind. Ebenso leere den Bilder- und HTML-Cache. Es darf absolut keine Spur mehr von den Bildern unter deinen URLs geben!

    Ich wünsche dir trotz dieser derben Niederlage, dass LinuxUndIch daran nicht zu Grunde geht und vor allem, dass DU nicht daran zerbrichst.

    • Hallo Sebastian, keine Sorge. Allerdings möchte ich mich eigentlich mit anderen Dingen befassen, also mit so etwas. Aber keine Sorge: Ich denke ich habe bisher richtig gehandelt. Alles dokumentiert und meinem Anwalt übergeben. Mehr Arbeit macht es allerdings Wind zu machen. Ich ***vermute** die Abmahnmer haben es bewusst auf kleine Webseiten abgesehen, deren Betreiber sich schnell einschüchtern lassen. Professionelle Presse lässt man wahrscheinlich lieber erstmal außen vor, weil man sich da gleich einen Kompetenten Gegner schafft. Von daher ist in meinen Augen Öffentlichkeit in diesem Punkt jetzt sehr wichtig.

    • Der Fotograf hat die Rechte an die Abmahngesellschaft abgetreten. Die kassieren den Schadenersatz, er bekommt die Vertraglich zugesicherte Summe. In meinem Fall sogar nur 20 Euro pro Bild.
      Siehe meinen Kommentar unten, bin ebenfalls betroffen, aber bis auf meine Anwaltskosten bisher nix bezahlen müssen. Die melden sich einfach nicht mehr ^^

        • Womöglich möchte er auch gar kein „gutes Geschäft“ machen, sondern einfach nicht mehr damit leben, dass in offenbar mindestens 300 Fällen die kostenlose Bereitstellung seiner Bilder noch nicht genug ist und es – „versehentlich“ oder aus Unkenntnis oder durch „einen Fehler im Template“ oder was dann eben üblicherweise erzählt wird – noch nicht einmal für eine Namensnennung und die korrekte Angabe der Lizenz reicht.

          Wer selbst schon einmal Inhalte veröffentlicht hat und sie sogar kostenlos zur Verfügung stellen wollte, kann ein Lied davon singen, dass die Angabe der Lizenz usw. bei weitem zuviel verlangt ist. Gar nicht so selten wird der „Copyright“-Vermerk sogar übernommen, nur hat sich der Name des Urhebers plötzlich geändert … Und ein hoher Prozentsatz der Reaktionen auf entsprechende Hinweise ist entweder unwillig oder einfach nur noch schlicht dreist.

          Bei ein paar Dutzend Fällen mag man sich damit noch auseinandersetzen wollen (allerdings tut man sich das idR nur einmal an). Bei hunderten von Fällen halte ich es für sehr verständlich, das man nicht Stunden und Tage in Hinweise für diejenigen investiert, denen kostenlos noch zu teuer ist, um sich dann unverschämte Antworten abzuholen, sondern das jemanden machen lässt, der dann damit Geld verdient und – ohne eigene Kosten – den Job erledigt.

          Aber selbstverständlich ergibt sich aus der offensichtlich dreistelligen Zahl der Lizenzverstöße nicht etwa, dass der Fotograf zu recht sauer ist, nein, die Zahl muss vielmehr als Beleg dafür herhalten, dass es nur um Abzocke geht. Klar, was auch sonst. Und schuld ist jeder: Der Urheber, der sich einfach erdreistet, vorzugeben, welche Angaben er für die kostenlose Nutzung seiner Werke im Gegenzug sehen möchte. Der Anwalt – klar, wäre er kein Verbrecher, wäre er ja nicht Anwalt geworden. Und die CC-Lizenzen – unglaublich! Nur einer hat sich, wie üblich, nichts vorzuwerfen: das arme Opfer, von dem man ja nun wirklich nicht verlangen kann, einige einfache Vorgaben einzuhalten.

          Aber abgesehen davon, dass man mit „1. Urhebernennung – 2. Nennung des Werktitels – 3. Quellnennung / Link zur Bildseite – 4. Lizenznennung / Link zur Lizenzurkunde“ sofort überfordert ist (das Problem ist vermutlich bei vier Vorgaben, dass es nicht genügt, nur bis drei zählen zu können …), ist man freilich eine Ikone der Medienkompetenz und schaut mit der angemessenen Verachtung auf das Herr der Internetausdrucker herab.

          Eben immer so, wie es gerade passt. Und schuld sind immer – auschließlich – die anderen.

  3. Ich war, wie es scheint, wohl mit einer der ersten Betroffenen. Ende April/Anfang Mai traf die Abmahnung ein. Grund: Ich hatte vergessen den Namen des Werks zu nennen. Name des Urhebers, Verlinkung, usw. war gesetzt und im Beitrag sichtbar. Forderung: 1300€.
    Das Ganze landete natürlich beim Anwalt, seine Einschätzung dazu gibts hier: http://oerlinghauser-it-recht.blogspot.de/2016/05/fotorecht-rechtsanwalt-lutz-schroeder.html
    Bisher steht noch ein Endergebnis aus, auf das Schreiben an die Kanzlei Schroeder gab es bislang keine Reaktion. Bilanz daher: Anwaltskosten als Lehrgeld, mal schauen ob er, wie auch im Blogpost beschrieben, die Kosten nicht sogar zurückfordern kann. Das wäre natürlich das beste 😉

    //Edit von Christoph: Ich teile deine Andeutung, will aber vermeiden, dass hier weitere Abmahnungen eintrudeln. Ich habe daher deinen letzten Absatz entfernt.

    • Danke für deinen Kommentar. Hatte schon ein paar andere Abgemahnte an der Strippe, die ebenfalls nur den Namen des Werks nicht genannt haben. Bei mir hört an dem Punkt endgültig das Verständnis auf. Zum Glück wird das mit der CC BY 4.0 geändert, doch das Kind ist in den Brunnen gefallen. Macht man sich alleine durch diesen Fehler angreifbar, dann sind sämtliche CC-Lizenzen mit dieser Einschränkung verbrannt.

      • Es ist halt echt schwierig. Ich verstehe einerseits die Rechteinhaber, andererseits nicht, warum man direkt abmahnt statt sich an den Verursacher zu wenden. Zumal der Herr Skley nur 5 Minuten entfernt wohnt 😉
        Aber nunja, manche wollen es halt so, wie in meinem ursprünglichen Kommentar angedeutet. Und leider werden die Verbraucher hier auch kaum geschützt, z.B. weil extrem kurze Fristen zulässig sind etc. Ich hatte insgesamt durch Feiertag etc. ganze 3 Werktage für eine Reaktion. Und laut älterer Urteile ist das vollkommen ok so. Dass manche sich davon erdrücken lassen und lieber sofort zahlen kommt sicher nicht selten vor.
        Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass es bei dir ähnlich glimpflich verläuft wie bei mir.

  4. Hallo Christoph,

    Ich kenne mich nicht mit CC-Lizenzen aus und kann auch juristisch nichts beitragen. Aber soweit ich das richtig einschätzen kann, ist Schadensersatz nicht umsatzsteuerpflichtig (es fehlt am Leistungsaustausch). Da ich in Deinem Beitrag aber nur eine Ausschnitt auf dem Foro gesehen habe, kann ich natürlich nicht den gesamten Sachverhalt beurteilen. Aber Du kannst ja mal Deinen Steuerberater darauf ansprechen. Vielleichts sparst Du so wenigstens ein paar Euros.

  5. Viel Erfolg bei der Abwehr 😉 Der Wind weht hier aber aus einer klaren Richtung: wenn man sich das Impressum des „VSGE“ auf FB ansieht und den dort genannten „Vorsitzenden“ mal sucht, der wiederum ein anderer ist, als der auf der eigentlichen Webseite, sollte die Intention klar sein 🙂

    Traurig ist eigentlich, dass sich erstens Künstler auf solche Geschäftsmodelle einlassen und zweitens dann eben nicht ein Verlag mit entsprechender Rechtsabteilung im Fokus steht, sondern der „kleine“ Blogger, bei dem nicht die Gewinnorientierung im Vordergrund steht… die Weissagung der Cree trifft es bei solchen Leuten irgendwie schon ganz gut.

    • Hey, danke… Sehr interessanter Hinweis. Hinter bilderdiebstahl.de steht ein Herr Jacek Kühn. Dieser wiederum ist (oder vielleicht eher war) Geschäftsführer bei der Trade Buzzer UG. Einem Unternehmen das Online-Händler wegen Nerd-Begriff abgemahnt hat. Da schließt sich ein Kreis… Mit dem hatte sich auch schon einmal getdigital.de angelegt. Laut getdigital.de ging hat Trade Buzzer den Prozess am Ende verloren, hätte 14.000 Euro zurückbezahlen müssen und ging danach in Insolvenz. Versuche von Getdigital.de das Geld direkt vom Geschäftsführer zu holen, schlugen fehl, dieser setzte sich ins Ausland ab. Ich warne also aktuell jeden Betroffenen direkt zu zahlen. Hier steckt was im Busch und zwar gewaltig.

      • Hallo Herr Langner und alle Mitleser,

        im Fall Jacek Kühn, möchte ich auf die nachfolgenden Webseiten verweisen, (falls nicht schon bekannt):
        https://www.moneyhouse.de/Jacek-Kuehn
        und der polnischen Seite: http://www.delcare.eu/impressum
        Zudem stehen in geschäftlicher Verbindung der fünf! Unternehmen u.a. noch ein
        Pavel Karaoglanov
        Mikhail Karaoglanov

        Ich recherchiere gerade in einem anderen Fall (Abmahnung wegen Rechteverletzung einer Wortmarke) und bin dabei eher zufällig auf den Fall J. Kühn gestoßen.
        Interessanterweise ähneln sich die Fälle dahingehend, dass immer gleich mehrere Unternehmen, mit kuriosen Fantasie Namen im Handelsregister eingetragen sind und man nur sehr schwer eine Webseite (wenn überhaupt) für diese „große“ Unternehmen findet.
        Ich unterstreiche Ihren Satz: „Hier steckt was im Busch und zwar gewaltig“.

  6. Als jemand der dank „Guter Freunde“ und als Anschlußinhaber auch unliebsame Post bekommen hatte, kann ich deinen Ärger gut verstehen, aber zum einen sind Abmahnungen eine vollkommen legale Sache des deutschen Rechtssystems und zum anderen reagieren einige Mitmenschen wirklich nur, wenn sie Post vom Anwalt bekommen. Bei dir ist das nicht der Fall, aber das weiß dein „Gegner“ ja nicht und bevor er nun X fruchtlose Aufforderungen zur Beseitigung schickt, kommt das gleich als kostenpflichtige Unterlassung rein.
    Meine persönliche Meinung dazu ist, daß man Anwalt inzwischen nicht mehr rein aus Berufung sondern größtenteils nur noch aus finanziellen Interessen wird. Den bekannten Spruch zu Krähen verstehe ich dahingehend, daß der Gesetzgeber darum auch so reichlich Interpretationsspielraum läßt.

    Viel besser finde ich jedoch, daß du deine Seite endlich auf eine andere Lizenzform umstellst. Das dürfte auf lange Sicht die ungefährlichere Nutzung von Material sämtlicher Art sein. Allerdings habe ich mir nicht angesehen, wie die Rechtslage prinzipiell ausschaut, falls der Inhaber einen Lizenzwechsel vornimmt. GGF handelt man sich dann doch wieder Ärger ein. Von der Warte sind vielleicht eigenproduzierte Bilder im Endeffekt und auf Dauer die kostengünstigere Lösung.

  7. 5 € sind auf dem Weg zu Dir.

    Es ist schade, dass immer gleich die Anwaltsmeute von der Kette gelassen wird. Man kann mit fast jedem/jeder über alles reden, aber sobald Eurobeträge winken setzt der in solchen Fällen wünschenswerte kategorische Imperativ aus…

    O Tempora o mores!

  8. Der ganze Vorgang ist natürlich richtig ärgerlich, ein paar Punkte möchte ich jedoch richtig stellen, damit nicht die falschen Schlussfolgerungen gezogen werden.

    1. Bei dem Schreiben handelt es sich nicht (nur) um eine Abmahnung. Eine solche ist in § 97a UrhG geregelt und meint Schreiben, welche verschickt werden müssen, bevor ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Unterlassungsansprüche sind in die Zukunft gerichtet und meinen, dass man ein in der Vergangenheit begangener Verstoß in der Zukunft nicht wiederholt. Dagegen sind Schadensersatzansprüche auf die Vergangenheit gerichtet und sollen den in der Vergangenheit begangenen Verstoß kompensieren. In deinem Fall geht es um Schadensersatzansprüche.

    2. Das ärgerliche an Abmahnungen ist, dass man durch diese überrascht wird und plötzlich nicht nur den Rechtsverstoß unterlassen soll, sondern auch noch Geld an einen Anwalt zahlen soll. Würde man die meisten Menschen freundlichen fragen, würden sie vermutlich zusichern, dass sie den Rechtsverstoß nicht mehr begehen. Der Anwalt ist bei vielen Abmahnungen daher vollkommen unnötig. In deinem Fall ging es jedoch um einen Schadensersatzanspruch. Ob diese wirklich so hoch sein müssen ist eine andere Frage. Aber wenn du freundlich über das Kontaktformular angeschrieben worden wärst, ob du nicht 1600€ an ihn zahlen kannst, hättest du dich vermutlich nicht darauf eingelassen. Dass es in dem Fall irgendwann zum Anwalt geht, war also von vorne herein klar, unabhängig davon, ob das erste Schreiben überraschend war oder nicht.

    3. Schadensersatzansprüche bei Verstoß gegen freie Lizenzen sind nicht ungewöhnlich, hier z. B. ein Bericht über ein Urteil zum Schadensersatz bei einem LGPL Verstoß, welches von den (wenigen) Kommentaren positiv aufgefasst wurde: http://www.golem.de/1102/81358.html

    Aus diesem Grund liegt nach meiner Erkenntnis in deinem Fall kein Problem mit Abmahnungen oder überraschender Anwaltspost vor. Das Problem würde ich wie du auch bei den CC-Lizenzen sehen. Diese haben in der Version 2.0 einen Bug, welcher jedoch in der Version 4.0 bereits gefixt ist. Dort wird in Section 6 geregelt, dass bei einem Lizenzverstoß die Lizenz erlischt. Anders als in den vorherigen Versionen heißt es jedoch:

    b. Where Your right to use the Licensed Material has terminated under Section 6(a), it reinstates:

    1. automatically as of the date the violation is cured, provided it is cured within 30 days of Your discovery of the violation; or
    2. upon express reinstatement by the Licensor.

    Würde Flickr die aktuelle Lizenz verwenden, anstatt die alte verbugte, hättest du jetzt kein Problem. Du hättest jetzt 30 Tage Zeit den Lizenzverstoß zu korrigieren. Machst du das in der Frist, bestehen auch keine Ansprüche gegen dich. Das klingt für mich nach einer guten Lösung.

    Deinen Entschluss in Zukunft die CC0 für deinen Blog zu verwenden, begrüße ich trotzdem. Hier stimme ich dir 100%ig zu.

    • Hi Ostcar, danke für die Klarstellungen. Ja, der Zusatz ist gut, allerdings bleibt noch ein Türchen für Streitigkeiten offen: „For the avoidance of doubt, this Section 6(b) does not affect any right the Licensor may have to seek remedies for Your violations of this Public License.“ Hat man also ein Bild über Jahre hinweg falsch eingebunden, kann der Lizenzgeber eine hohe Rechnung stellen — Was für den Urheber durchaus fair ist, am Ende aber vermutlich auch immer wieder zu einem Rechtsstreit führen wird, wie hoch denn jetzt die Entschädigung sein soll.

  9. Echt doof, dass es dich erwischt hat. Auch wenn es rechtens ist sind solche Abmahnungen in meinen Augen einfach nur unfair. Aber ich kann die andere Seite auch verstehen. Wenn es Deutschland einem so einfach macht, warum nicht?

    Auf jeden Fall nehme ich deinen Artikel zum Anlass die wenigen von mir benutzen CC-Bilder komplett zu entfernen. Ich setze sowieso schon fast ausschließlich auf offizielle Logos, Pressebilder oder eigene Screenshots. Und im Zweifel lieber einen Beitrag ohne Bild veröffentlichen als aus einem potenziell gefährlichen Quelle.

    Erst letzte Woche habe ich gesehen, dass ein Bild, welches ich vor ca. 3 Jahren korrekt eingebunden habe, mittlerweile gar nicht mehr unter CC-Lizenz steht. Wenn der Autor dies im Nachhinein irgendwann einmal rückgängig macht ,hat man kaum eine Chance das zu beweisen.

  10. Reinste Abzocke… Ich verstehe nicht, haben diese Anwälte keine Familienangehörige oder Freunde, vor denen sie ihre unsittliche Handlung vor lauter Scham verdecken müssten?? Ich kann für diese Abzocker leider kein Verständnis haben. Ich denke, dass das Problem nicht in den CC Lizenzen ist, sondern darin, dass wir in Deutschland eine Abmahnkultur haben. Anwälte, die es zu nichts bringen, versuchen Ihr Geld von Webseitenbetreibern rauszuholen. Und der Gesetzgeber schaut einfach nur zu, wie sich solche Versager sich an der Gesetzeslücke bereichern. Deutschland hat echt die Digitalisierung verschlafen und will einfach nicht aufwachen!

  11. Hallo Christoph,
    auch von mir 10 €. Zu Beginn habe ich überlegt, ob man nicht dadurch diese Abzock-Masche unterstützt. Aber ich denke nun, das zusammenkommende Geld wird dir helfen. Es wäre schön, wenn du auch über den Ausgang berichten könntest.
    Alles Gute!

  12. Willkommen im Club – ich habe vor zweieinhalb Jahren die gleiche Erfahrung mit Herrn Skley machen dürfen und so ziemlich den selben Schluss daraus gezogen:
    http://lehrerrundmail.de/wordpress/2013/warum-creative-commons-lizenzen-grosser-mist-sind/

    Alle sehr ärgerlich und natürlich auch irgendwie vermeidbar. Ich habe mich damals übrigens auf gut ein Drittel der ursprünglich veranschlagten Summe geeignet (es ging im speziellen um die fehlerhafte Namensnennung). Allerdings war beim Erstkontakt noch kein Anwalt eingeschaltet – das scheint neu und umsatzfördernd zu sein.

  13. Man kann rechtlich auch argumentieren, dass die Verwendung von CC-Lizenzen die Aeusserung eines Wunsches zur Nutzung durch Andere darstellt. Dieses uebergeodnete Ziel wuerde dann gegen die kleinliche Auslegung des Lizenztextes stehen.

    Im Bezug auf Lizenzwechsel bei Softwareprojekten habe ich von rechtlichen Einschaetzungen dieser Art gelesen: Mit dem Beitragen zu einem Freien Projekt aeussert man also den grundsaetzlichen Wunsch, zur Community beizutragen. Man muss damit z.B. auch einen sinnerhaltenden Lizenzwechsel in Kauf nehmen.

    Da die Rechtssprechung keine Mathematik ist, kann man nicht sagen, wie vor Gericht letztlich entschieden werden wuerde, aber es gibt durchaus relevante rechtliche Argumentationslinien die gegen die Abmahner bestehen koennen. Das hilt halt alles nichts fuer die Massen von Abgemahnten, die nicht vor Gericht ziehen wollen.

  14. Der grundlegende Fehler ist das Fehlen all dieser Metainformationen innerhalb der Bilddaten. Die Quelle der CC-Bilder müsste diese Daten gleich mitliefern (müssen), also der Autor verpflichtet sein, diese Daten gleich mit anzugeben.

    Als Nutzer muss man die Meta-Daten dann nur noch beim Bearbeiten mitkopieren und ggf. ein Plugin/Javascript nutzen um die Daten auf der Seite anzuzeigen.

  15. Hallo Christoph,

    deine Hall of Shame beinhaltet nun eine Sammlung von CC Bildern ohne korrekte Urheberrechtsangaben. Screenshots fallen jedoch ebenfalls unter diese Pflicht. Meine Empfehlung mit Lösungs-Variante a) und b) kannst du dir sicher denken 😉

    • PS: Die gezeigten Webseitenausschnitte unterliegen m.E. auch dem Urheberrecht, siehe Rechtsstreit der Verlage mit Google. Bleibt also nur noch Variante a).

  16. Jetzt mal ehrlich: Warum macht du dir eigentlich noch die Mühe? Ich bin seit drei Jahren komplett raus aus dem deutschsprachigem Bereich des Internets. Warum? Weil die Leute in der Bundesrepublik Deutschland primitiv, rückständig, gierig, geisteskrank, dumm, großmäulig, realitätsfremd sind. Da kann man auch direkt mit einem Felsbrocken kommunizieren, ist wahrscheinlich intellektuell gehaltvoller…..

  17. Danke für den Bericht, den ich sehr interessiert bis zum Ende gelese habe.
    Uns verbindet, dass auch ich von Herrn Schröder eine Abmahnung wegen eines Fotos von Skley erhalten habe. Ich betreibe nur einen privaten Blog ohne immens große Leserzahlen. Ich sollte etwas mehr als 1300€ inkl. Anwaltskostne zahlen. Das alles für ein 0815-Foto, bei dem ich tatsächlich vergessen habe, eine Quellenangabe anzugeben.
    Ich habe das Thema natürlich auch verbloggt, wenngleich ohne Nennung irgendwelcher Namen: http://blog.schwenke.de/2016/abgemahnt

  18. Hi,

    bin auch betroffen und mittlerweile ist die Forderung an mich deutlich niedriger (auch ohne Anwalt) Bei meinem Artikel handelte es sich nur auf einen Hinweis auf einen Artikel auf Netzpolitik.org mit dem Bild von Herrn Skley. Die Lizenz CC BY-ND 2.0z wurde richtig genannt, ein Link zu seinem Flickr Profil gab es auch, Bildname gab es in diesem Fall nicht. Es fehlte nur der Hinweislink auf die CC Lizenz und es war sogar so, dass ich die Angaben von Netzpolitik.org kopiert hatte. Also eigentlich diese webseite den Fehler produziert hat. Teilweise glaube ich auch, dass Herr Skley nachtäglich die Lizenz geändert haben könnte, das ist auf flickr ja problemlos möglich.

    Weiterhin glaube ich nicht, dass sich ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz nach § 97 UrhG Absatz 2 in meinem Fall ergibt. Da die Handlung nicht vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wurde. (Eindeutige Angaben wurden ordnungsgemäß von netzpolitik.org kopiert und eingefügt, mittlerweile ist der Artikel bei Netzpolitik.org geändert)

    Insgesamt ist das Schreiben von RA Schroeder dazu fehlerhaft und bezieht sich gar nicht auf den direkten Fall. Es ist ein Sammelbrief und genauso ist jetzt auch das erste Forderungsschreiben eingetrudelt. Eine abgewandelte Unterlassungserklärung sollte man in jedem Fall fristgerecht abgeben.

    Ich denke nicht, dass ein Gericht diese Klagen durchwinken wird.

    Fraglich ist übrigens auch ob der Urheber Schadenersatzansprüche in dieser Form übertragen kann. Und auch ob eine „freie“ Lizenz überahupt zu einem Schadensersatzanspruch nach MFM Tabelle führen kann Eine Deckelung auf z.B. 50-100 € pro Verstoß wäre doch fair. Es spricht wirklich nichts dagegen Urheber vernünftig zu vergüten, aber hier ist es doch ziemlich offensichtlich was die Herrn damit bezwecken.

    Viele Grüße…

    • Ich denke nicht, dass man sich darauf berufen kann. Die Wikipedia nennt ja ein Beispiel…

      Alice kann von Bob den Ersatz für eine eingeschlagene Scheibe verlangen. Nach dem Schaden repariert sie bei schönem Wetter die Scheibe zunächst wochenlang nicht. Als ein Unwetter aufzieht, ruft sie den Glaser-Notdienst. In der Zwischenzeit regnet es aufs Parkett. Der Notdienst kostet 200 € anstelle 100 € Normalpreis. Die Behebung des Parkettschadens kostet 500 €. Alice wird so gestellt, als hätte sie sich „vernünftig“ verhalten. Sie bekommt den Glaser-Normalpreis von Bob erstattet und trägt Mehrkosten sowie die Reparatur des Parketts selbst.

      Es geht also darum, dass es gilt als Geschädigter den *eigenen* Schaden gering zu halten. Würde also ein Urheber beispielsweise eine Verletzung der CC-Bedingungen bemerken und erst nach 10 Jahren abmahnen (und auch für 10 Jahre „Schadensersatz“ verlangen), könnte man argumentieren, dass er den Schaden geringer halten hätte können, wenn er sich früher gemeldet hätte (auch durch eine Abmahnung). Das müsste man ihm aber erstmal nachweisen.

      • Die Schadensminderungspflicht lässt sich evtl so auslegen, dass eine Abmahnung über einen Anwalt nicht notwendig war/ist, da es möglich gewesen wäre vorher privat abzumahnen, was sich ja durchaus bei CC Lizenzen anbietet (Ziele: Promotioneffekt, Vernetzen mit anderen Content Erstellern). Schlussendlich entstand dem Urheber bei kleinen Blogs ganz sicher kein wirtschaftlicher Schaden.

        Ich kenne persönlich durch Kontakte einen Fall, wo RA Schroeder und Konsorten versucht haben ein großes russisches Medium mit einer „Abmahnung“ zu bedrohen. Seit er an die russische Rechtsabteilung verwiesen wurde ist Ruhe. Evtl. könnte man denen aber mal eine Gegenklage auf Schadenersatz vorschlagen… übrigens nicht das einzige große Medium, dass sich mit diesem Fotografen beschäftigt.

        Können sich evtl. alle Abgemahnten zu einer Sammelklage zusammenschließen?

        Lasst euch nicht unterkriegen.

  19. Hey,
    danke für den Artikel. Auch wenn der Anlass für Dich mehr als nur ärgerlich ist muss ich sagen das der Inhalt des Posts super verständlich ist, gut gemacht!

    Mir war das bisher so auch nicht klar.

  20. Hallo alle zusammen,

    ich bin auch betroffen von einer Abmahnung des Herrn Skley. Und wie ich heute erfahren musste auch eine Studentin meines Bekannten. Die perfide Art wie hier versucht Kohle aus dem Rechtssystem zu quetschen ist einfach ätzend. Ich werde am Wochende eine Facebook Gruppe mit dem Titel Dennis Skley Abmahnung gründen. Ihr seid gerne alle eingeladen. Bei mir steht aus ob ich nun eine Klage erhalte. Aber ich nehme das Ganze einfach nicht hin, werde mich direkt an die Bildzeitung wenden sobald ich genug Munition habe.

    Abmahnungen in diesem Stil zu betreiben ist das allerletzte!

  21. Genau so etwas hat dazu geführt, dass ich vollkommen frustriert meinen Blog eingestellt habe. Vor zwei Jahren habe ein Foto von Sigmar Gabriel (zugegeben kein schönes) aus der wikimedia verlinkt. Das stand auch unter einer CC-Lizenz und ich hatte es bereits einmal ordnungsgemäß auf meiner Seite in einem anderen Artikel verwendet. Dann flog eine Abmahnung ins Haus und ich bin ob der Höhe der Forderungen von ca. € 2000,- fast aus den Latschen gekippt. Da war alles bei inkl. einer Unterlassungserklärung, die ich dann nie unterschrieben habe. Der Mechanismus war wie bei Dir, Christoph!

    Ich habe mir dann selbst einen Anwalt genommen, der mir von einem Bekannten (macht Webseiten, kennt sich also aus) empfohlen wurde, und diesem alles in die Hände gelegt. Für eine Pauschale von ca. € 600,- hat er mich vertreten. Reagiert wurde auf das Antwortschreiben meines Anwalts nicht mehr. Soll heißen, so bald jemand sich mit professioneller Hilfe zur Wehr setzt, dann lohnt sich der ganze Aufwand für die Gegenseite nicht mehr. Gerade bei dem reellen Gegenstandswert wäre das auch lächerlich.

    Ich habe damals jedoch auch nach der Webseite des Urhebers geschaut, die seinerseits eine Menge rechtliche Fehler vorzuweisen hatte. Kein Tracking-Hinweise etc. Nachgegangen bin ich meinerseits nicht, wäre kindisch gewesen. Gewünscht hätte ich mir wie in Deinem Fall, dass der Urheber sich kurz bei mir gemeldet hätte. Ich hätte es sofort korrigiert, da es ein Versehen oder eine Unachtsamkeit meinerseits war. Das spielt aber offenbar keine Rolle. Wahrscheinlich kann man das auch nicht erwarten, wie Du bereits erwähnt hast.

    Ich denke jedoch auch, dass die Urheber meist auch gar nicht mehr direkt schauen, sondern spezialisierte Kanzleien genau dieses Geschäftsmodell fahren. Die Urheber sind nur noch indirekt beteiligt und haben ihrerseits einem Anwalt die Dinge in die Hände gelegt, die dann systematisch nach Verstößen suchen. Das ist ein wahnsinniges System und macht es Privat- bzw. Kleinbloggern wirklich schwer…

  22. Einziger Wermutstropfen: Der Name Dennis Skley dürfte auf lange Zeit in der Google-Suche verbrannt sein. Denn als erstes kommen die Ergebnisse in Verbindung mit Anwalt und Abmahnungen. Als ernstzunehmender und zu beauftragender Fotograf dürfte er keine großen Chancen haben. Hätte er seine Bilder mal besser über Stockagenturen verkauft.

    • Wer sich die Werke des „Starfotografen“ Dennis Skley oder seine Internetseite betrachtet, muss, unter Beachtung der erfolgten Abmahnungen, m.E. zwangsläufig vermuten, dass Herr Skley nicht am Vertrieb seiner Bilder interessiert ist, sondern an Abmahnungen. Seht euch die Seite dieses selbsternannten Fotokünstlers mal mit wachem Verstand an.

    • Hi Heinz, yep. Der Beitrag basiert auf meinen Recherchen zur #CiderConnection. Markus Reuter von Netzpolitik.org hat das mit viel Aufwand schön aufgearbeitet. Ich schreibe dazu noch etwas im Blog, hatte bisher nur keine Zeit dafür.

      Grüße,
      Christoph

  23. Das zeigt eines – das Nutzer die urheberrechtlich geschütztes Material einsetzen und sich offensichtlich nicht an Lizenzvereinbarungen halten betroffen sind. Das löst Schadenersatzansprüche aus. Zu Recht. Leider aber sind viele der Meinung die nun betroffen sind das sie die armen Opfer sind. Genau diejenigen die Rechte anderer wohl nicht so ernst genommen haben.

  24. Mittlerweile wurde das Geschäftsmodell auf eBay übertragen. Lutz Schroeder mahnt nun Privatanbieter wegen angeblich gewerblichen Handelns ab. Als Mandant tritt ein Thomas von Haugwitz auf (ist seit Januar 2015 bei eBay gemeldet unter wechselnden usernamen und verkauft Legoartikel). Er ist Mitglied von „Verein für Händlerschutz“, der aber kein eingetragener Verein ist und, ähnlich wie VSGE, auf diversen Seiten als äußerst dubios auffällt (weiteres z.B. auf http://www.wortfilter.de/news15Q1/5228-Oliver-Korpilla-haendlerschutz-com.php). Es findet sich hier also der gleiche Aufbau: Ein angeblich Geschädigter, ein angeblicher Verein, angeblich zur Wahrung der Interessen des Geschädigten, und der RA Lutz Schroeder, der Abmahnungen im großen Stil versendet (immer mit gleichem Streitwert und dem selben Mandanten (von Haugwitz), siehe z.B.: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-thomas-von-haugwitz.htm).

    • Hallo, auch wir haben jetzt eine Abmahnung bekommen, der Abmahnwahnsinn geht also weiter. Laut Aktenzeichen hat die Kanzlei Schroeder bereits in den ersten 4 1/2 Monaten dieses Jahres mehr als 1.700 Fälle „bearbeitet“, da müssen die Drucker Tag und Nacht heiß laufen. Meines Erachtens kommt man hier schon ohne finanziellen Schaden heraus, lediglich die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung empfiehlt sich.

  25. Hallo, klarer Fall von Abzocke in der nicht mal der Lizenzinhaber involviert ist ! Solchen Gaunern wie Lutz Schroeder gehört das Handwerk gelegt. Geht aber nicht da vom „Gesetzt“ legitimiert bzw. scheert es niemanden ob da mehrere 100 Leute unseriöse Zahlungen leisten sollen.
    99,99% der Anwälte sind Gauner …. leider !
    Einfach nicht zahlen … Punkt.

    • Edit, habe mir das Portofolio von diesem Skley angesehen. Die Mehrzahl der Fotos sicher keine Eigenkreationen ….. hier gibt es sicher Profis …. bemüht mal die Bildersuche !!
      Unglaublich dreist. Nur die Frage ob hier Skley dahinter steckt oder Skley zur Seite ders Abmahnenden Anwaltes gehört was ich sehr glaube.
      Ja! Ehrlich kommst zu nix …..

  26. Mich hat es auch erwischt, ein User hatte auf unserer Clanhomepage ein Bild von dem Fotografen verlinkt und dann kam die Forderung von 1375,75 Euro vom Oktober 2016 und im November 2017 kam das Schreiben. Hat schon wer Erfahrungen, ob der RA auch klagt, wenn er seine geforderte Summe nicht bekommt ? Bzw. wie ist es bei einigen von euch ausgegangen oder habt es gehört ?

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