Als ich vor knapp mehr als 10 Jahren den ersten Beitrag hier ins Blog geschrieben habe, hatte ich nicht im Sinn, die Webseite über Jahre hinweg immer weiter zu ergänzen. Das Blog sollte ursprünglich ein web-basierter Notizzettel werden, der vielleicht ab und an auch anderen Linux-Nutzern eine Hilfestellung liefern sollte. Inzwischen gibt es Linux und Ich nun mit knapp 1500 Artikeln und über 20.000 Kommentaren seit über einem Jahrzehnt. In all der Zeit konnte ich es bisher vermeiden, in eine der vielfach vorhandenen Stolperfallen im Netz zu stapfen, doch nun ist es passiert: Eine Abmahnung liegt auf meinem Schreibtisch und der anberaumte Schaden ist beachtlich.
Was ist passiert: Ich nutze als Aufmacher für meine Artikel bevorzugt eigene Aufnahmen. Das geht bei Hardware-Themen meist sehr einfach, bei anderen Beiträgen greife ich aber auch gerne auf unter Creative Commons lizenzierte Bilder zurück. Der beliebte Bilderhoster Flickr bietet dazu etwa eine eigene Suchfunktion an. Diese stelle ich nach der ersten Suche auf „kommerzielle Nutzung“ um, sodass ich nur noch Bilder erhalte, deren Urheber auf die NC-Erweiterung verzichten und ich das Bild somit im Rahmen von Linux und Ich zusammen mit Anzeigen verwenden darf. Die Verlinkung auf den Urheber und die Lizenz hatte ich über zwei Datenbankfelder gelöst, aus denen über das Template ein Verweis generiert wurde.
Die Flickr-Abmahnung
Soweit so gut: Im März stand ein Umbau des Templates an, wobei ich auch zahlreiche alte Artikel mit besseren Aufmachern versehen habe. Durch eine Unachtsamkeit bei der Entwicklung flogen die ursprünglich gesetzten Links auf Urheber und Lizenz allerdings aus der Darstellung der Webseite. Es dauerte daraufhin nicht lange, danach trudelte eine von Fotograf Dennis Skley initiierte Abmahnung des Anwalts Lutz Schroeder im Namen des Verbands zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE), der ein Portal zum Abmahnen von Urheberrechten betreibt, in meinem Briefkasten ein (Der Verband scheint keine Webseite zu besitzen, für die Abmahn-Seite mache ich keine Werbung durch Verlinkung). Die stolze Forderung: Über 1600 Euro Schadensersatz sowie über 600 Euro Anwaltsgebühren — da war es früher einmal deutlich billiger, Bilder von Marions Kochbuch zu übernehmen.


Solche Abmahnungen erreichen aktuell (es scheint in den letzten zwei Monaten eine Häufung zu geben) nicht nur mich, sondern zahlreiche andere Webseitenbetreiber — bislang konnte ich eine Reihe von Bloggern ausfindig machen. Darunter sind etwa Benjamin von nichteinschalten.de oder Ludwig von becherwuerfel.de, die ebenfalls die erhaltene Abmahnung öffentlich gemacht haben. Spricht man mit auf Abwehr von Abmahnungen spezialisierten Anwälten, können die sich aktuell vor Anfragen in dieser Sache kaum retten. Die Branchen-Seite iRights.info berichtet von über 300 ihr bekannten Fällen. Insgesamt setzt sich das angemahnte Verhalten immer aus einer Kombination der folgenden Punkte zusammen: Kein Link auf den Urheber, kein Link auf die Lizenz — und wusstet ihr, dass ihr das tun müsstet? — keine Nennung des Titels des Werks. All das gibt die von Flickr verwendete Creative Commons BY-SA 2.0 vor, was mir durchaus bewusst ist.
Vergisst man nun aber nur eines dieser Details oder blendet man diese aufgrund eines technischen Fehlers nicht ein, dann — folgt man der Argumentation der Abmahnung — ist die erteilte Creative Commons-Lizenz gleich gänzlich fällig und es wäre so, als ob das Bild komplett unfrei wäre. Daraus folgern die Abmahner dann immense Schadensersatzforderungen im Bereich mehrerer Tausend Euro. Fotograf Skley schränkt zudem die Attribution weiter ein, er verlangt die „Quellnennung / Link zur Bildseite“ und mahnt diese auch ab. Die Creative Commons erlauben dem Urheber solche weitergehenden Einschränkungen, es ist jedoch fraglich, ob diese auf einer nur über Umwege (Ausgehend vom Bild auf Flickr, zähle ich mindestens zwei Klicks) zu erreichenden Unterseite des Urhebers stehen dürfen.


Das Perfide an der Abmahnung ist, dass der Urheber an dem gesamten Vorgang gerade mal 40 Euro plus weitere 10 Euro für jedes zusätzliche beim Delinquenten angemahnte Bild verdient — in meinem Fall soll Skley laut den mitgeschickten Unterlagen angeblich 50 plus 15 Euro für ein weiteres Bild zustehen. Kontakt hat Herr Skley übrigens zu keiner Zeit mit mir aufgenommen, obwohl ich per Kontaktformular, Mail-Adresse im Klartext oder sogar über Telefon zu erreichen wäre. Selbstverständlich wäre das nicht seine Pflicht und selbstverständlich kann ich einen gewissen Unmut verstehen, wenn immer wieder die CC-Attributionen falsch gesetzt werden. Aber mal ganz ehrlich, wer zielgerichtet eher kleinere Webseitenbetreiber (dazu unten mehr) ins Visier nimmt und das Land mit Abmahnungen überzieht; dazu gehört eine gehörige Portion Chuzpe.
Kritik an Creative Commons
Generell finde ich es sehr gefährlich, wie locker und flockig die Creative Commons erscheint und wie wir mit diesen Lizenzen umgehen. In der „human-readable summary“ bzw. „allgemeinverständliche Zusammenfassung“ nennt die Lizenz, dass man „appropriate credit“ oder „angemessene Urheber- und Rechteangaben“ geben müsse. Wie genau diese auszusehen haben, muss man allerdings im Kleingedruckten lesen (der Spendenaufruf nimmt mehr Fläche ein und ist farblich als „wichtig“ hervorgehoben). Dazu gilt es extra ein Popup-Fenster zu öffnen — einer AGB wäre dies nicht erlaubt. Eine weitere Stolperfalle liegt in den unterschiedlichen Versionen der Lizenz. Wer sich nur über die CC BY-SA 4.0 informiert, der übersieht, dass in den vorherigen Versionen der Lizenz der Titel des Werks genannt werden muss. Die Version 1.0 erforderte hingegen noch überhaupt keinen Link zum Urheber — daher vermutlich auch die unzählig vielen falschen Urheberangaben im Netz.


Weiter gibt die Lizenz schwammige Vorgaben an: Die Verlinkungen müssen „to the extent practicable, URI or link to the material if supplied“ sein. Ist das hier nun ein entweder/oder? Ein zwingendes und? Oder kann ich auch mal den Link weglassen, wenn ich ihn gerade nicht umsetzen kann? Schließlich schränkt die Lizenz die Anforderungen ja mit „to the extent practicable“ ein. Wie sieht es eigentlich im Print aus? Muss ich hier den Link im Klartext abdrucken? Theoretisch muss ja immer auf den vollständigen Lizenztext verlinkt oder dieser beigelegt werden. Muss man also zur Sicherheit eine Seite für den Text der Creative Commons vorsehen; anscheinend reicht (zum Glück) der Abdruck der vollständigen URL aus.
Generell möchte ich mich dieser Aussage des Kommentators Schmunzelkunst im oben verlinkten Beitrag anschließen: „Auch die Lizenz-Bedingungen bei den CC-Lizenzen ist meines Erachtens ein Geburtsfehler, den ich mir nur mit einer blinden Verliebtheit der Entwickler in die Zukunftstechnologien des Internets erklären kann. Von Anfang an musste doch klar sein, dass die Verlinkung oft vergessen wird, und dass mit einer eindeutigen Bezeichnung wie CC BY 3.0 das Auffinden der Lizenzbedingungen auch ohne direkten Link leicht möglich ist. Jetzt ist der Abmahnmissbrauch durch eine überflüssige Bedingung vorprogrammiert.“

Mich ärgert auch, dass die Creative Commons selbst sehr lax die korrekte Attribution erklärt. Der Artikel Best practices for attribution aus dem Creative-Commons-Wiki erklärt zuerst eine „ideal attribution“, mit allem drum und dran (Urheber, Quelle, Lizenz und Titel, alles verlinkt). Danach empfiehlt der Artikel jedoch ein abmahnbares Verhalten als „pretty good attribution“. In diesem Beispiel fehlt die Angabe des Titels, darunter steht „Title? Title is not noted (it should be) but at least the source is linked.“ Man hofft also, dass schon alles gut geht — geht es eben nicht. Zudem müssten solche Anleitungen immer eindrücklich davor warnen, dass der Urheber weitere Einschränkungen vorgeben könnte. Darunter geht es dann weiter mit dem offensichtlich dämlichen Beispiel „Photo: Creative Commons“. Könnte man nicht auch das problematische Beispiel „Max Mustermann / Flickr / CC BY-SA“ nennen und davor warnen?
Quo vadis Creative Commons
In der Causa Skley, Schroeder, VSGE habe ich in den letzten Tagen diverse Publikationen angeschrieben, ob sie nicht mal einen Beitrag zum Thema Creative-Commons-Abmahnungen bringen möchten. Es gibt unzählige Beiträge über die „Zeit des Teilens“ dank Creative Commons, auch tummeln sich unzählige Tutorials und Anleitungen, CC-Content korrekt einzubinden, im Netz — viele vergessen hier jedoch die zwingend erforderliche Angabe des Werktitels. Doch eine Recherche nach Abmahnungen führt fast ausschließlich zu Rechtsanwälten, die ihre SEO auf dieses Thema abgerichtet oder die Beiträge in ihrem Blog verfasst haben — natürlich auch nicht ganz ohne Eigennutz. Einzig von der Taz konnte ich einen Beitrag ausfindig machen — von 2012.
Bislang habe ich nur von Golem-Redakteur Hauke Gierow, zuständig bei Golem für IT-Security, Datenschutz und Urheberrecht, eine Antwort bekommen. Er sagt einen Artikel auf Golem.de ab: Abmahnungen seien nichts Neues und eine „generelle Warnung“ sei nicht angebracht. „Wenn automatisierte Systeme wie ein WP-Plugin brechen und es dann Post vom Anwalt gibt, dann ist das ärgerlich, aber nicht die Schuld der Lizenz.“ In meinen Augen darf man Abmahnungen aufgrund von falsch gesetzten Urheberhinweisen jedoch nicht auf ein „selbst Schuld“ reduzieren, wenn unsere professionelle Medienlandschaft selbst keinen Plan hat, wie man denn jetzt korrekt CC-lizenzierte Werke einbindet. Hier eine „Hall of Shame“ quer durch die Medienlandschaft — Golem.de macht generell vieles richtig, ignoriert aber konsequent den Titel des Werks. Und hey Heise, ihr habt ein Bild von Dennis Skley ohne Link zum Urheber auf eurer Seite.









Die Profi-Medien, ganz vorne die einschlägigen IT-Publikationen, müssten in meinen Augen vorbildlich arbeiten und CC-Inhalte sauber referenzieren: Erstens gibt es bei Unternehmen mit einer eigenen Rechtsabteilung keinerlei Ausreden, zweitens sollte alleine aus Respekt vor den Urhebern, deren Werke sie kostenlos benutzen dürfen, alles sauber sein und drittens sollten die Profis als Vorbild für andere Nutzer (die oft selbst eine kleine Webseite betreiben) korrekt arbeiten — diese sehen nur immer wieder fahrlässig falsch implementierte Lösungen und denken sich: Ach, das wird schon alles nicht so wichtig sein. Heise Online, die Süddeutsche und Co. machen es ja auch nicht anders. Dann wird das schon alles seine Richtigkeit haben und mir wird nichts passieren.
Anlässlich der Abmahnung habe ich zudem auch eine Reihe von Anwälten, die mit den Begriffen „Dennis Skley, Schroeder, VSGE“ auf ihrer Homepage werben (sich aber kaum in der Öffentlichkeit zum Thema positionieren), aus journalistischem Interesse angeschrieben — allerdings nicht direkt offengelegt, dass ich mich dem Thema als Journalist nähere. Sobald ich im Gespräch erwähnte, dass ich zum Thema CC-Abmahnungen Veröffentlichungen plane und hoffe ein paar Zitate bringen zu dürfen, wurden einige der Rechtsanwälte ziemlich schnell ziemlich verschnupft und weigerten sich erstens, mich zu vertreten, und untersagten, jegliche getroffenen Kommentare zu veröffentlichen. Ich kann mir solche Reaktionen nur dadurch erklären, dass natürlich auch die Verteidiger gegen solche Abmahnungen gut verdienen und nur wenig Interesse haben, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.
Neue Lizenz für Linux und Ich: CC0
Nachdem ich die Bilder von Herrn Skley entfernt, die Abmahnung an meinen Anwalt und sämtliche Abbildungen auf der Webseite auf Fehler untersucht habe, ziehe ich nun als Konsequenz aus diesem Desaster, dass ich über die nächsten Wochen und Monate versuche, sämtliche nicht nötigen fremden Werke (unter Creative Commons lizenzierter Aufmacher) aus meiner Webseite zu verbannen — das empfehle ich auch jedem anderen Blogger: Prüft sämtliche Attributionen gewissenhaft und entfernt CC-Inhalte, wo ihr sie nicht zwingend braucht. Beim Erstellen unangreifbarer Attributionen helfen euch beispielsweise der Lizenzhinweisgenerator der Wikimedia oder ImageCodr.org für bei Flickr gehostete CC-Inhalte.
Bedenkt aber: Selbst wenn ihr eigentlich sämtliche Anforderungen der CC im Auge habt, aufgrund eines CMS wie WordPress gebt ihr jedoch die Darstellung der Webseite aus euren Händen — wie bei mir. Bricht ein Plugin, ein Theme oder gar der WordPress-Kern mit der Art und Weise, wie ihr die Attribution einbaut, dann lauft ihr Gefahr, einen Brief vom Anwalt zu erhalten. Dies gilt besonders dann, wenn ihr eure Webseite über Jahre hinweg betreiben möchtet. Wer garantiert euch, dass die Implementation in einem, fünf oder zehn Jahren noch funktioniert? Niemand, von daher gebt sehr sehr sehr genau acht, welche Inhalte ihr wann und wie einbindet und ob das Bild auch wirklich notwendig ist — Aufmacher sind das Risiko in meinen Augen nicht wert.
Greift daher besser gleich auf CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication kurz CC0 1.0 lizenziertes Material zurück — eine Quelle für solche Bilder könnte beispielsweise Unsplash sein. Diese Lizenz kennt keine Einschränkungen, es gibt daher auch kein falsches Vorgehen beim Einbinden der Inhalte. Ihr müsst weder auf den Urheber, noch die Lizenz verweisen. Es steht euch natürlich frei dies zu tun — ich für meinen Teil versuche generell immer auf den Urheber fremder Inhalte zu verlinken, egal, unter welcher Lizenz diese angeboten werden. Für mich stellt sich die Frage, was ich eigentlich mit den von mir erstellten Inhalten mache.
Linuxundich.de lief bisher unter Creative Commons BY-SA 3.0. Werde ich jemals bei einer Verletzung der Lizenz eine Abmahnung schicken? Nein Punkt. Von daher: Warum eine eingeschränkte Lizenz? Aus diesem Grund werde ich ab heute rückwirkend alle meine Inhalte auf Linuxundich.de unter die CC0 stellen. Auch in Zukunft werde ich keine Lizenzen mehr mit Einschränkungen nutzen: Entweder kommerziell oder frei. Das gilt für mich von nun an bei kreativen Werken wie auch bei Software. Es ist völlig okay, geistiges Eigentum durch eine Lizenz zu schützen, die keinerlei Verbreitung erlaubt. Einschränkungen, Wenn und Abers nutzen hingegen am Ende nur den Anwälten etwas!
Was tun bei einer Flickr-Abmahnung?
Habt ihr eine Abmahnung aufgrund einer falschen Attribution erhalten: Dann gilt es, Ruhe zu bewahren, die Sache aber sehr ernst zu nehmen. Löscht nicht gleich den Beitrag mitsamt den angemahnten Bildern, sondern dokumentiert wann diese Bilder hochgeladen wurden — Schaltet den Beitrag beispielsweise nur unsichtbar. Vergesst dabei aber auch den Google-Cache nicht. Die Abmahnung berechnet pauschal über den Zeitraum von Jahren, dies lässt sich in der Regel angreifen. Auch der Punkt, dass die Abmahner davon ausgehen, dass mit der mangelhaften Attribution gleich die komplette Lizenz wegfällt, ist streitbar.
Habt keine Angst euch an einen Anwalt zu wenden. Ist die Schadensersatzforderung zu hoch (was sie vermutlich ist), dann lassen sich eure Anwaltskosten mit denen aus der Abrechnung verrechnen, somit drückt ihr die Schadensersatzforderung sowie die in Rechnung gestellten Anwaltskosten — merklich! Ich bin kein Anwalt und kann daher auch nicht beraten oder Empfehlungen geben. Aber die Abmahnung soll euch Angst machen, die müsst ihr allerdings nicht haben. Atmet daher einmal durch und wendet euch am besten ohne großen Verzug an den Anwalt eures Vertrauens: Es gilt eine Frist zu wahren! Meinen Fall vertritt Magnus Brau von Büsing, Müffelmann & Theye, vielen Dank für das Engagement und die sehr ausführliche Beratung!
Ich sammle hier weiterführende Links zum Thema, zudem haben zahlreiche Rechtsanwälte auf ihren Webseiten entsprechende Handlungsanweisungen hinterlegt.
- Irights.info: Vermehrte Abmahnungen bei Creative-Commons-Fotos (19.5.2016)
- Halina Wawzyniak: Wenn ich mal groß bin (3.3.2016)
- Benjamin Hartwich: Hände Weg Von Creative Commons (28.5.2016)
- Ludwig: Abmahnung wegen falscher Bildnutzung (29.5.2016)
- Fotorecht.news: Die flickr-Abmahnung ist da! (4.12.2014)
Bitte an alle Blogger und Blog-Leser
Ganz egal wie die Sache am Ende ausgeht, ganz ohne einen Schaden kommt man bei einer CC-Abmahnung wohl nicht raus. Ein paar Leser, zu denen ich Kontakt habe und denen ich bislang die Geschichte erzählt habe, wollten unbedingt spenden und meinten auch, dass ich das auf jeden Fall im Beitrag erwähnen sollte: Von daher, wer über Paypal etwas zu Linuxundich.de beitragen möchte, dem bin ich sehr dankbar. Weitere Spendenvarianten wie Flattr oder Bitcoin finden sich auf der Blogspenden-Seite. Viel wichtiger ist mir jedoch, dass ihr meinem Wunsch in der roten Box folgt:
Bitte tragt dieses Thema weiter. Schreibt über CC-Abmahnungen und versucht ein bisschen Wind in die Sache zu bringen. Wer selbst nichts veröffentlicht, aber gerne diverse Blogs verfolgt, der sollte seine Lieblings-Seiten mit einem offenen Auge für Verletzungen der CC-Vorgaben besuchen und den oder die Betreiber auf Fehler aufmerksam machen. Am Ende haben alle etwas davon: Urheber, die ihre Werke unter die CC-Lizenzen stellen, bekommen den Respekt und die Aufmerksamkeit, die sie verdienen; Blogger vermeiden den Schock beim Öffnen einer Abmahnung; und ihr als Leser bekommt (bei mir) Beiträge über Linux und freie Software und nicht lange Elegie über Abmahnungen. Einzig den Anwälten entgeht einiges an Business… aber darüber wird sich kaum jemand beklagen.
tl;dr
Gebt sehr viel acht, wenn ihr in Webseiten unter Creative Commons lizenzierte Inhalte übernehmt. Viele Nutzer sehen CC-Lizenzen als „Statement“ für den freien Zugang zu Kulturgütern, andere sehen hingegen eine „Steigerung der Verbreitung eigener Werke“ — also ein Businessmodell, das es notfalls mit Abmahnungen zu schützen gilt. Wer hier unvorsichtig handelt, erhält als Quittung eventuell eine Abmahnung über Tausende Euro, auch wenn man versucht alles richtig zu machen.




![[UPDATE3] Abmahnung aufgrund eines Downloads von Debian über BitTorrent](https://linuxundich.de/wp-content/uploads/2011/04/AA-Piratenflagge-Nicolas_Raymond-Flickr-CC-BY-7377925440.jpg)
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