BGH-Urteil: Zwang zur Entsperrung per Fingerabdruck ist rechtmäßig – was heißt das für uns?

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fingerabdruck und Gesichtserkennung zur Zwangsentsperrung von Smartphones verwendet werden dürfen. Ein Passwort oder eine PIN darf weiterhin nicht erzwungen werden.

Ich gebe zu: Der Komfort von Fingerabdrucksensoren ist verlockend. Ein kurzer Druck auf den Sensor, schon ist das Handy per Fingerabdruck entsperrt. Kein Herumtippen auf dem Display, keine PIN, kein Muster. Gerade wenn man viel unterwegs ist, macht das den Alltag einfacher. Aber dieser Komfort hat seinen Preis und der wird nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) deutlicher denn je.

Finger drauf – Tür auf: Was das BGH entschieden hat

Der BGH hat in einem gerade veröffentlichten Urteil klargestellt: Ermittlungsbehörden dürfen Beschuldigte zwingen, ihr Smartphone per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu entsperren. Die sogenannte Selbstbelastungsfreiheit (auch bekannt als nemo tenetur) greift dabei nicht – denn biometrische Entsperrung gilt juristisch als passiv. Solange ich also nicht aktiv eine PIN mitteile, ist der Zwang rechtlich zulässig.

Das Urteil (Az. 2 StR 232/24) findet sich hier im Volltext und ist in seiner juristischen Tragweite ziemlich deutlich: Der Staat darf bei entsprechender Verdachtslage biometrische Entsperrmethoden gegen den Willen der Betroffenen nutzen. Die Hürde liegt damit nicht mehr in der technischen Umsetzbarkeit, sondern nur noch in der rechtlichen Begründung durch die Ermittler.

Warum uns das alle betrifft – nicht nur Kriminelle

Natürlich wird niemand gezwungen, biometrische Sperren zu verwenden. Aber genau das ist der Punkt: Viele von uns tun es freiwillig, oft ohne zu wissen, was das im Ernstfall bedeutet. Wer glaubt, dass Datenschutz nur für „die mit was zu verbergen“ gilt, hat das Prinzip nicht verstanden. Es geht um Selbstbestimmung. Darum, wer Zugriff auf unsere privaten Daten hat – und unter welchen Bedingungen.

Unsere Smartphones enthalten weit mehr als nur Telefonnummern, Chats und Urlaubsfotos. Kalender, Standortverläufe, 2FA-Apps, Banking, Trading, Passwortmanager und vieles mehr. Wer Zugriff auf ein entsperrtes Gerät hat, kann in kürzester Zeit tiefe Einblicke in unser digitales Leben gewinnen. Umso wichtiger ist es, bewusst zu entscheiden, wie wir unsere täglich mit uns herumgetragenen Geräte schützen.

Biometrisches Entsperren temporär deaktivieren

Zum Glück bieten moderne Smartphones und Tablets mit Android oder iOS mittlerweile direkte Wege, biometrische Entsperrung wie eben den Fingerabdruck mit einem oder wenigen Knopfdrücken auszuschalten, ohne die Biometrie komplett zu deaktivieren. Das kann in Situationen wichtig sein, in denen ihr kurz davor steht, euer Gerät aus der Hand zu geben. Etwa bei einer Kontrolle oder Durchsuchung.

Android (Google, Samsung und Co.)

  • Allgemein (meiste Geräte): Ein/Aus-Taste lange gedrückt halten » Sperren
  • Google Pixel: Ein/Aus-Taste + Lauter gleichzeitig » Sperren

Damit wird die aktuelle Sitzung gesperrt und biometrische Entsperrung per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung ist deaktiviert. Eine PIN oder ein Passwort ist danach zum Entsperren des Geräts zwingend erforderlich. Auch ein Neustart würde in diesem Fall nicht weiterhelfen, da sich das Gerät danach sowieso nur per PIN aufsperren ließe.

Hinweis: Wer möchte, kann das Verhalten der Powertaste in den Einstellungen von Android anpassen: Einstellungen » System » Touch-Gesten & Bewegungen » Ein-/Aus-Taste gedrückt halten » Ein-/Aus-Menü

Apple (iPhone, iPad, iOS)

  • 5x schnell die Seitentaste drücken » biometrische Entsperrung wird deaktiviert (auch bekannt als Lockdown Mode)

Seit iOS 18.4 gibt es außerdem ein interessantes Detail: Wird das iPhone drei Tage lang nicht benutzt, startet es automatisch neu und wechselt in den sogenannten BFU-Modus („Before First Unlock“). Selbst professionelle Forensiklösungen wie Cellebrite haben dann (zumindest laut ihrer eigenen Aussage) Probleme, an die Daten zu kommen. Solange die PIN eben nicht bekannt ist.

Konsequenz: Komfort oder Kontrolle – ihr entscheidet

Ich will niemandem vorschreiben, wie ihr eure Geräte absichert. Aber ich finde es wichtig, die Folgen zu kennen. Biometrie ist bequem, aber eben auch angreifbar, gerade aus juristischer Sicht. Wer sich auf den Schutz durch Fingerabdruck oder Gesichtserkennung verlässt, sollte sich bewusst sein, dass dieser Schutz in bestimmten Situationen keinen Bestand hat. Die einfache Alternative: PIN oder Passwort und im Zweifel schnell auf den Sperren-Knopf. Damit behaltet ihr die Kontrolle darüber, wann euer Gerät entsperrt wird und vor allem, durch wen.

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Ein Kommentar zu „BGH-Urteil: Zwang zur Entsperrung per Fingerabdruck ist rechtmäßig – was heißt das für uns?“

  1. Avatar von Linux Hase
    Linux Hase

    Ich traue der Biometrie nicht oder genauer dem Gerätehersteller, das er meine biometrischen Daten wirklich nicht an Dritte weiter gibt. Aus dem Grund verwende ich nur einen Entsperrcode.
    Das einzige Gerät bei dem ich die Gesichtserkennung eingeschaltet habe ist mein altes Smartphone auf dem GrapheneOS läuft, also keine Software „nach Hause telefoniert“

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