BGH-Urteil: Zwang zur Entsperrung per Fingerabdruck ist rechtmäßig – was heißt das für uns?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fingerabdruck und Gesichtserkennung zur Zwangsentsperrung von Smartphones verwendet werden dürfen. Ein Passwort oder ein PIN darf weiterhin nicht erzwungen werden.
