Heute morgen hatte ich ein „Abmahnschreiben“ in meinem virtuellen Briefkasten, das mich doch für ein kurzes halbes Minütchen ins Grübeln gebracht hat. Abgemahnt wird das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten von Megaupload.com. Offensichtlich springt man hier also als Trittbrettfahrer auf die Verunsicherung unbedarfter Internetnutzer auf. Das komplette Schreiben ist gut gemacht und professionell gestaltet und wird wohl aktuell massiv an die Kunden von Freemailer geschickt, die dort Adressen im Stil vorname.zunahme@foobar.com haben.
Das Schreiben stammt angeblich von RA Klaus Kroner & Kollegen in München. Laut dem bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis gibt es jedoch weder unter dem Namen, noch der angegeben Adresse einen Anwalt. In der Seitenleiste des „Abmahnschreibens“ werden Handy-Nummern als Kontaktinformationen angegeben. Anwälte, die Abmahnungen per E-Mail verschicken und nur noch via Handy zu erreichen sind? Die Warnglocken sollten deutlich läuten…


Netterweise bietet man an das Verfahren gegen ein Vergleichsangebot beizulegen und so deutlich die Kosten zu drücken. Dazu soll man innerhalb von sieben Tagen über eine konventionelle Banküberweisung fast 150 Euro auf ein Konto in der Slovakei (IBAN zu erkennen) schicken.
Recherchiert man ein bisschen im Internet, dann sieht man, dass diese Schreiben derzeit massiv verschickt werden. Auf den zweiten Blick erkennt man recht schnell, dass diese Abmahnungen gefaked sind. Die angegebenen IPs stammen von Internetanbietern aus ganz Europa, „meine“ Anschrift ist falsch und den Anwalt gibt es nicht…
Was mir allerdings zu denken gibt, ist die professionelle Aufmachung des Schreibens und die Tatsache, dass die Mail die Spamfilter von drei Mail-Anbietern (ich leite die Mails von Freemailern weiter) unbeanstandet passieren konnte. Das zeigt, dass die Abzocker gute Arbeit geleistet haben. Entsorgt das Anschreiben nach /dev/null und macht euch keine weiteren Gedanken.





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